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Mitteldeutsche Zeitung: zum Tod von Slobodan Milosevic

Archivmeldung vom 13.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Totengedenken für Slobodan Milosevic hält sich in Grenzen. Zwar gilt auch für ihn das Recht eines jeden Angeklagten, der nicht rechtskräftig verurteilt ist. Aber auch die Geschichte ist eine Instanz, die Urteile fällt.

Sie hat über den serbischen und jugoslawischen Ex-Präsidenten längst gerichtet, der vielfach belegte Untaten zu verantworten hat.
Dennoch wird an diesem Grab Trauer angebracht sein, gleichgültig, welche Umstände das Ende begleitet haben. Das Tribunal in Den Haag hat sich bisher durchaus rechtliches Ansehen verschafft. Zum ersten Mal wäre - im Sommer, wie zu erwarten war - ein Urteil gegen einen Staatschef ergangen. Es hätte in jedem Fall Maßstäbe gesetzt. Es hätte das internationale Strafrecht zu Völkermord, Kriegsverbrechen, eventuell auch zu Angriffskriegen, bereichern können.

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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