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Durch Corona-Maßnahmen: Prozesslawine im Anrollen

Archivmeldung vom 06.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Kurt Guggenbichler schrieb den folgenden Kommentar: "Was ist das Attest eines Arztes heute noch wert? Offenbar nicht mehr viel, wenn es sich um keinen „Vertrauensarzt“ der Staatsmacht handelt, der die Regierung in Corona-Zeiten beraten darf. Das machte die Verhandlung am Linzer Landesgericht deutlich, wo sich ein Allgemeinmediziner einer hochnotpeinlichen Befragung durch eine Richterin unterziehen musste und er ihr auch klarzumachen hatte, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben."

Guggenbichler weiter: "Kündigungen durch Arbeitgeber wegen Maske

Die Richterin hatte die Aufgabe, zu klären, ob Arbeitnehmer U. von seinem Arbeitgeber zu Recht oder zu Unrecht gekündigt wurde, weil U. keine Maske getragen hatte. Dies hatte er auf Anraten seines Hausarztes unterlassen und dafür auch ein Attest bekommen.

In ganz Österreich werden zurzeit Prozesse wegen sogenannter Motivkündigungen geführt. Bei Motivkündigungen handelt es sich um Entlassungen, die wegen eines „verpönten, unzulässigen Motivs“ ausgesprochen wurden, wozu auch eine Entlassung wegen Nichttragens einer Maske gehört.

Nach der bereits beginnenden Pleitewelle wegen der falschen Pandemiebekämpfungs-Strategie, dürfte bald auch eine Prozesslawine die Gerichte überrollen, weil als nächstes wohl alle jene Menschen gekündigt werden, die sich nicht impfen lassen wollen."

Quelle: Wochenblick von Kurt Guggenbichler

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