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Westfalenpost: Verfassungsrichter urteilen über Wahlrecht

Archivmeldung vom 04.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Über die Bundestagswahl 2009 wussten wir bis gestern nur, wann sie voraussichtlich stattfindet. Jetzt wissen wir obendrein: Ein weiteres Mal werden wir dann nach einem grundgesetzlich nicht lupenreinen Wahlrecht zur Stimmabgabe gebeten.

Das liegt an der Langmut der Verfassungsrichter, die der Politik fast drei Jahre Zeit gegeben haben, um den diagnostizierten Mangel zu beheben. Viel Zutrauen in die in Berlin versammelte Kompetenz spricht daraus nicht. Nun ist es wohl auch nicht so, dass man die Geschichte der Bundesrepublik umschreiben und etwa dem einen oder anderen Kanzler unterstellen müsste, das Land zu Unrecht regiert zu haben. Überwiegend korrekt sind die Mehrheiten im Bundestag auch bisher schon zustande gekommen. Die Betonung liegt jetzt freilich auf dem Wort: überwiegend. Daran ist nicht das Wahlrecht schuld. Das Problem ist der deutsche Föderalismus, der auch hier Zustände von einer Komplexität gezeitigt hat, dass man sich als unbedarfter Bürger an den Kopf fasst und sich fragt, wie Menschen sich so etwas haben ausdenken können. Die einfache Lösung hieße: Zu bundesweiten Wahlen treten die Parteien mit Bundeslisten an. Es wäre ein Einschnitt. Überfordert das die Politik?

Quelle: Westfalenpost (von Winfried Dolderer)

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