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Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 33 oder 14.1

Archivmeldung vom 19.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der nachfolgende Standpunkt wurde von Jochen Mitschka geschrieben: "In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 14 vom September 2020 wird das Thema “Der Rechtsstaat und die Berliner Demonstrationen” (1) behandelt. Die Sitzung begann mit der Ankündigung des ersten Zwischenberichts. Dann erklärte Viviane Fischer, dass zwar viele Vertreter der Regierungsmeinung zu den Corona-Maßnahmen vom Ausschuss angesprochen worden wären, aber nur sehr wenige reagiert hätten. Möglicherweise würde man ein Gespräch mit dem Weltärztepräsidenten Montgomery führen. Dann wurde angekündigt, dass in der Sitzung auch über “Astroturfing” diskutiert werden würde."

Mitschka weiter: "Zu Beginn wurde noch einmal erklärt, dass die Zahl der Demonstranten bei der letzten Demonstration sicher mehr als die polizeilich verbreitete Zahl von 35.000 gewesen wäre. Seriöse Schätzungen würden von deutlich über 500.000 Menschen sprechen.

Dann erklärte Viviane Fischer, dass hinsichtlich der Aussagen der Polizei inzwischen Gerichtsverfahren angestrengt wurden, um die Behörden dazu zu bringen, ihre Zahlen presserechtlich korrekt darzulegen.

Dr. Hoffmann begann dann die Grundlagen der Versammlungsfreiheit zu erklären. Es sei ein Grundrecht, das nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann. Bis 2006 war es durch Bundesgesetze geregelt, danach wurde es Sache der Länder, Versammlungsgesetze zu erlassen, oder das Gesetz des Bundes zu übernehmen. In Berlin gilt ein Gesetz, das nur wenige Abweichungen vom Bundesgesetz aufweist. Eigentlich dürften keine Maßnahmen vom Staat ergriffen werden, welche über diejenigen im Versammlungsgesetz hinausgehen.

Nun gäbe es aber einen Konflikt zwischen dem Versammlungsgesetz und dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem gäbe es Zweifel daran, dass die Polizei dafür zuständig ist, auf einer Versammlung Infektionsschutzmaßnahmen anzuordnen, da es keine Infektionsschutzbehörde ist, und bei der Polizei auch niemand befugt oder befähigt ist, festzustellen, wie hoch die Infektionsgefahr ist....[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Jochen Mitschka

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