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Westfalenpost: Am Ende des Lebens

Archivmeldung vom 26.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wie weit reicht die Domäne der Politik? Und wie weit unsere Fähigkeit, über unser Leben zu verfügen? Im Grunde sind das die Fragen, wenn der Bundestag heute erstmals über eine Regelung zur Gültigkeit von Patientenverfügungen debattiert.

Der Tod sei kein schicksalhaftes Ereignis mehr, sondern Ergebnis einer von Menschen getroffenen Entscheidung, haben die Antragsteller in ihren Gesetzentwurf geschrieben. Ist man überempfindlich, wenn man das für eine reichlich frischfröhliche Formulierung hält in einem solchen Zusammenhang? Tut man den Verfassern Unrecht, wenn man dahinter einen unbefragten Glauben an die politische Gestaltbarkeit aller Lebensverhältnisse einschließlich der letzten Dinge vermutet? Die Konsequenz aus dieser Formulierung wäre ja, dann auch wie in manchen unserer Nachbarländer die aktive Sterbehilfe zu gestatten. Diese Konsequenz zieht zu Recht niemand im Bundestag. Rechtssicherheit allerdings, sie soll so weit wie möglich geschaffen werden: Heute bestimmen, wie man in einer möglichst fernen Zukunft sterben möchte. Indes, zum Wesen des Todes gehört nun einmal, dass unsere Selbstbestimmung hier an ihre Grenze gelangt. Und können wir wirklich jetzt schon genau wissen, wie uns am Ende unseres Lebens zumute sein wird? Eine gewisse Skepsis gegenüber einem absolut gesetzten Ideal der Selbstbestimmung ist hier angebracht. Hoffen können wir, dass wir am Ende unseres Lebens Ärzte finden, denen wir vertrauen, und Angehörige haben, die uns zur Seite stehen. Auf die Regelungs- kompetenz der Politik zu hoffen, wäre wohl eine Illusion.

Quelle: Westfalenpost (von Winfried Dolderer)

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