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Chancen für kleine Parteien

Archivmeldung vom 19.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Es ist peinlich für die Parteien des Berliner Abgeordnetenhauses, allen voran den Initiatoren von Rot-Rot-Grün, dass das Berliner Landesverfassungsgericht sie nun korrigiert hat. Die sonst so auf Demokratie und Mitwirkung pochenden Politiker haben vor Konkurrenten verfassungswidrig hohe Hürden aufgebaut. Das verlangte Quorum der Unterschriften in der Pandemie nur um 50 Prozent abzusenken, ist schofelig. Der Verdacht steht im Raum, dass so unliebsamer Wettbewerb gerade im links, grün oder alternativ gestimmten Wählerspektrum ausgebremst werden sollte. Es ist gut für die Demokratie, dass die Verfassungsrichter diesen durchsichtigen Versuch unterbunden haben.

Die kleinen Parteien fallen oft unter den Tisch. An Wahlabenden subsumieren die Fernsehmoderatoren sie unter "Sonstige". Dabei vereinen die weit unter der Fünf-Prozent-Hürde einlaufenden Gruppen einen wachsenden Anteil von Wählern. Fünf bis sieben Prozent bringen die Kleinen regelmäßig auf die Waage. Auch Deutschlands Parteiensystem differenziert sich aus. Viele Menschen fühlen sich bei den etablierten politischen Kräften nicht aufgehoben, wollen aber ihre Wahlstimme abgeben. Das ist ein Trend, auch wenn wir noch nicht so weit sind wie in den Niederlanden, wo die Liste der Fraktionen eher aussieht wie die Tabelle der Fußball-Bundesliga.

Für die Kleinen ist jede Wahl eine besondere Herausforderung. Sie müssen Unterstützer-Unterschriften vorlegen, um antreten zu dürfen. Dass das unter den Auflagen der Corona-Pandemie schwerer fällt als in normalen Jahren, liegt auf der Hand.

Vor diesem Hintergrund ist es peinlich für die Parteien des Berliner Abgeordnetenhauses, allen voran den Initiatoren von Rot-Rot-Grün, dass das Berliner Landesverfassungsgericht sie nun korrigiert hat. Die sonst so auf Demokratie und Mitwirkung pochenden Politiker haben vor Konkurrenten verfassungswidrig hohe Hürden aufgebaut. Das verlangte Quorum der Unterschriften in der Pandemie nur um 50 Prozent abzusenken, ist schofelig. 1100 Unterschriften für eine Landesliste ist deutlich zu viel. Andere Bundesländer waren demokratischer, haben die Quoren auf 25 Prozent des Normalmaßes reduziert.

Das hätte auch in Berlin passieren sollen. Der Verdacht steht im Raum, dass so unliebsamer Wettbewerb gerade im links, grün oder alternativ gestimmten Wählerspektrum ausgebremst werden sollte. Es ist gut für die Demokratie, dass die Verfassungsrichter diesen durchsichtigen Versuch unterbunden haben.

Quelle: BERLINER MORGENPOST (ots) von Joachim Fahrun

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