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Energiewende – und noch mehr Kosten

Archivmeldung vom 16.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Voraussichtlich 12,75 Millionen Euro soll das Gebührenaufkommen aus der Bearbeitung der Anträge zur Besonderen Ausgleichregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) betragen, berichtet die „Aluminium Praxis“, die Informationszeitung der energieintensiven Aluminiumindustrie am 1. 8. 2014. Die Verwaltungskosten steigen damit um mehr als 50 Prozent.

Inzwischen hat die Bundesregierung und wohl auch eine Reihe von Parlamentariern verstanden: Die Energiewendepolitik mit weiter steigenden Strompreisen treibt immer mehr Betriebe in die Verlustzone. Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste sind die Folge. Um dies zu vermeiden, sollen solche Betriebe zumindest teilweise von der EEG Umlage entlastet werden. Die erdachten Voraussetzungen, die im EEG festgelegt wurden, sind willkürlich und treffen Kleinbetriebe und Grenzfälle besonders hart. Jeder Betrieb muss für die ersten eine Million Kilowattstunden pro Jahr die volle EEG-Umlage bezahlen. Darüber hinaus wird Betrieben die EEG-Umlage erlassen, wenn die Stromkosten 14 Prozent der Bruttowertschöpfung überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt im kommenden Jahr auf 16 Prozent und im Jahr 2016 auf 17 Prozent. Wer knapp darunter liegt, hat Probleme.

Teurer Antrag

Die EEG-Umlage wird nur auf Antrag erlassen. Der Nachweis der Bruttowertschöpfung ist kompliziert und wird zunehmend für Rechtsstreitigkeiten mit den Genehmigungsbehörden führen.

Der Personalaufwand für die angebliche Förderung der Industriebetriebe ist sowohl bei den Betrieben wie auch bei den Genehmigungsbehörden groß. Er geht über das bisherige Verfahren hinaus. Das unproduktive Verwaltungspersonal muss aufgestockt werden. Doch es gibt noch eine weitere Belastung der Betriebe: Antragsgebühren.

Wenige Tage nach der Verabschiedung des EEG 2014 wurde die Gebührenverordnung für Anträge zur Reduzierung der EEG-Umlage erlassen. Das Gebührenaufkommen soll mit dem neuen EEG-2014 um mehr als 50 Prozent höher ausfallen. Es sollen also weitere staatliche Bedienstete dafür eingestellt werden. Die Gebühren richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand der Genehmigungsbehörden, sondern nach der Höhe der erlassenen EEG-Umlage. Größere Betriebe müssen dann einige Zehntausend Euro an Gebühren bezahlen.

Mehr Kosten durch mehr Staat

„Mit diesen Regelungen erhöht der Staat die unproduktiven Kosten der Betriebe und vergrößert eine in der freien Marktwirtschaft unnötige Verwaltung. Die Kosten zahlt letztlich der private Verbraucher mit höheren Strompreisen und immer teureren Waren und Dienstleistungen“, wettert der Vorsitzende von Stromverbraucherschutz NAEB e.V., Heinrich Duepmann. „Dies muss ein Ende haben. Das EEG muss ersatzlos gestrichen werden.“

Kommentar von Prof. Dr. Hans-Günter Appel (Beiratsvorsitzender NAEB e.V.)

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