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Vergeblicher Kampf gegen Windmühlen

Archivmeldung vom 17.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Offshore Strom ist doppelt so teuer wie Windstrom an Land. Es droht ein weiterer massiver Ausbau der Windkraftanlagen an Land mit Unterstützung der Regierung. Wälder und Naturschutzgebiete werden geopfert. Restriktionen gegen Windparks werden mit Hilfe der Politik und der Gerichte abgebaut. Anti-Windpark Initiativen haben keine Erfolgschance, solange sie nicht die „Energiewende“ und das sie tragende EEG bekämpfen.

Endlich kommt auch bei dem mächtigen Bundesverband der Verbraucherzentralen die Erleuchtung. Offshore Strom ist zu teuer. Eine neue Analyse über die Stromversorgung in Deutschland kommt zu dem Ergebnis: Die Seewindanlagen weit draußen im tiefen Meer seien ein ökonomischer und technologischer Irrläufer. Der Energieexperte der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, schreibt in der Analyse: „Je schneller der Ausstieg aus dem Offshore-Ausbau vereinbart werde, umso geringer werden die negativen Folgen im Hinblick auf den Strompreis sein. Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, über einen grundlegenden Richtungswechsel bei der Energiewende nachzudenken.

Doch die Bundesregierung wird wohl weiter versuchen, bis zu 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland durch sogenannte „regenerative“ Energien zu erzeugen, obwohl dies aus technisch physikalischer Sicht vollkommen unmöglich ist. Folglich müssten die geplanten Offshore Anlagen durch Windgeneratoren an Land ersetzt werden.

Geplant sind auf hoher See Anlagen von mehr als 20.000 Megawatt Leistung. Davon sind bisher rund 400 Megawatt installiert. Wenn die geplante Offshore Stromerzeugung auf das Land verschoben wird, müssen rund 15.000 Windgeneratoren mit 2,5 bis 3 Megawatt Leistung (Höhe 120 m bis 200 m) zusätzlich gebaut werden, weil der Stromertrag an Land nur halb so hoch ist wie auf See. Natürlich ist der sowohl auf See wie an Land so erzeugte Strom komplett zufallsabhängig und damit technisch wertlos.

Nachweis von Windparkflächen

Schon heute sind Gemeinden, Städte und Kreise gesetzlich gezwungen, Flächen für Windparks auszuweisen. Der Gesetzgeber schreibt dafür keine bindenden Mindestabstände zu Wohngebieten, Wäldern und Erholungsflächen vor. Auch Natur- und Artenschutz bleiben auf der Strecke. Bayern hat z.B. die Zahl der schutzwürdigen Vogelarten von rund 150 auf 40 herabgesetzt. Und die Naturschutzverbände haben keine Einwände erhoben. Häuser in Windparknähe haben einen Wertverlust bis zu 30 Prozent. Dies wird den Bürgern ohne Entschädigung zugemutet. Es ist eine Teilenteignung. Auch Schattenschlag, Lärmbelästigung und der gefährliche Infraschall (nicht hörbare Schallwellen mit Schwingungen im Bereich der Herz- und Atemfrequenzen) werden nicht oder nur begrenzt berücksichtigt.

Unter diesen Bedingungen können Windparkflächen fast auf jedem freien Feld ausgewiesen werden, wenn der Gemeinderat zustimmt. Die einzigen Profiteure der „Energiewende“, die Investoren und Betreiber (10 Windstromanlagen reichen zum Einkommensmillionär), die Landbesitzer (Jahrespacht für eine Anlage 25.000 bis 50.000 Euro), die Banken (langfristige sichere Zinseinnahmen) und nicht zuletzt Anwälte (hohe Honorare winken bei Streitigkeiten) tun alles für die Ausweisung weiterer Windparkflächen. Die windarmen Gebiete im Süden von Deutschland werden davon nicht verschont. Dort werden nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) höhere Einspeisevergütungen (Binnenlandtarif) gezahlt als im windreichen Norden. Windparks „lohnen“ sich damit überall.

Anti-Windpark Initiativen sind chancenlos

Der Kampf gegen Windstromanlagen, egal, ob vor dem eigenen Haus, über Wäldern oder in bisher geschützten Landschaften ist im wahrsten Sinne ein vergeblicher Kampf gegen Windflügel. Zu sehr sind die meisten Deutschen mit der „alternativlosen Energiewende“ indoktriniert worden. Die Windlobby ist verfilzt mit der Ministerialbürokratie und formuliert „auskömmliche“ Gesetze. Viele Bundestagsmitglieder haben Anteile an regenerativen Anlagen. Alle Profiteure wollen ihre hohen und sicheren Profite erhalten, die ihnen das planwirtschaftliche Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) über 20 Jahre garantiert. Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien helfen Ihnen dabei. Wir alle müssen dafür mehrfach bezahlen: Mit immer weiter steigenden Strompreisen zugunsten der Profiteure, mit einer Zerstörung unserer Umwelt und mit dem Wertverlust unserer Häuser. (Die Profiteure ziehen nach Sylt, weil sie auf der windreichen Insel nicht durch Windanlagen belästigt werden.)

Erfolg nur ohne EEG

Das unsoziale EEG mit seinen hohen Einspeisevergütungen (gesetzliche Umverteilung von unten nach oben) muss ersatzlos gestrichen werden. Dann lohnt sich der Bau weiterer Windstrom-, Solarstrom- und Biostromanlagen finanziell nicht mehr. Der Spuk ist zu Ende. Die Stromversorgung muss wieder nach technisch realisierbaren und vor allem wirtschaftlichen, und nicht nach ideologischen Gesichtpunkten organisiert werden, sagt Heinrich Duepmann, der Vorsitzende der Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB e.V. (www.naeb.de). Die über hundert Experten dieses Vereins helfen den Initiativen, sinnvoll und optimal gegen die Verspargelung der Landschaft, gegen die Verspiegelung von Feldern und die Vermaisung unserer Äcker vorzugehen. Nur, wenn wir uns bundesweit einig sind, können wir Erfolg haben gegen die „alternativlose Energiewende“, die jedoch viele sinnvolle und wirtschaftliche Alternativen hat.

Kommentar von Prof. Dr. Hans-Günter Appel (Beiratsvorsitzender NAEB e.V.)

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