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Thüringische Landeszeitung: Gerechtere EU-Wahl

Archivmeldung vom 27.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser

Auch wenn manche Vertreter der großen Parteien nun jammern und das Verfassungsgericht für die Aufhebung der Drei-Prozent-Klausel heftig kritisieren: Das Urteil ist richtig und es führt zu mehr Demokratie. Die Stimme jedes einzelnen Bürgers wird wichtiger. Kleine Parteien gewinnen Chancengleichheit. Und trotzdem bleibt eine Hürde bestehen, um ins EU-Parlament einzuziehen. Eine Partei, die nur eins der 96 deutschen EU-Mandate ergattern will, muss bundesweit immer noch mehr als ein Prozent der Stimmen holen.

Mit Sicherheit werden nun mehr deutsche Parteien in Europa ein kleines Wörtchen mitzureden haben. Das wird auf jeden Fall die Zahl der Mandate der großen Parteien reduzieren, was vermutlich der wahre Kern des Parteien-Zorns auf Karlsruhe ist.

Wenig schlüssig ist die Begründung des Verfassungsgerichts, anders als der Bundestag müsse das EU-Parlament keine stabile Regierung bilden. Mit der politischen und staatsrechtlichen Abwegigkeit dieser Argumentation versuchen die Verfassungsrichter ein juristisch schwieriges Kunststück: nach der Aufhebung der Drei-Prozent-Hürde für das Straßburger Parlament die politische Rettung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen.

Doch auch die Fünf-Prozent-Hürde muss gesenkt werden, wenn Karlsruhe den jetzt formulierten Prinzipien von Chancengleichheit gerecht werden will. Sie war eingeführt worden nach den verheerenden Erfahrungen in der Weimarer Republik mit einer zersplitterten Parteienlandschaft, die den Aufstieg der Nazis begünstigte. Doch die Berliner Republik ist nicht Weimar, die deutsche Demokratie steht auf soliden Grundmauern.

Zudem hat die Bundestagswahl gezeigt, wie eine Stimmenmehrheit durch die Mehrheit von Mandaten verfälscht werden kann, wenn zu viele Stimmen undemokratisch wegfallen. Die Politik sollte nicht wieder auf die Verfassungsrichter warten.

Quelle: Bernd Hilder / Thüringische Landeszeitung (ots)

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