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Neue OZ: Klage der Bundesregierung beim Internationalen Gerichtshof

Archivmeldung vom 29.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nein, es geht hier wirklich nicht darum, an historischer deutscher Schuld herumzudeuteln. Wohl aber darum, dem Rütteln italienischer Gerichte am Staats- und am Völkerrecht ein Ende zu machen. Deshalb ist die Klage der Bundesregierung beim Internationalen Gerichtshof aller Ehren wert.

Richtet sie sich doch gegen italienische Urteile, die den Opfern schwerster Kriegs- und Nazi-Verbrechen eine zivilrechtliche Einzelentschädigung zusprechen. Das sind Fehlurteile, weil sie ignorieren, dass Staaten durch ausländische Gerichte nicht zu verurteilen sind. Mit der Preisgabe dieses Rechtsprinzips aber stünde am Ende zwischenstaatlicher Konflikte nie mehr Frieden, sondern eine schier endlose Prozesslawine. Daher macht das Völkerrecht Entschädigungen zum Gegenstand politischer Übereinkunft, nicht zum Fall für nationale Zivilgerichte.

Völlig fehl geht das Argument der Opfer-Anwälte, die italienische Rechtsprechung habe lediglich das individuelle Menschenrecht über die staatliche Souveränität gestellt. Das wäre nur dann so, würden statt des Staates tatsächlich Schuldige, etwa in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen Verurteilte, zur Kasse gebeten.

Dass ausdrücklich auch Italiens Regierung das so sieht, entspricht also purer Vernunft. Ihr wird sich der Internationale Gerichtshof nicht verschließen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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