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Auch bei der Flut stinkt der Fisch vom Kopf her

Archivmeldung vom 04.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Dagmar Henn schrieb den folgenden Kommentar: " Zwischen europäischer Warnung und der verheerenden Flutwelle im Ahrtal ging einiges schief, das ist mittlerweile klar. In den letzten Tagen wurde die Verantwortung in den Medien überwiegend beim Landrat von Ahrweiler gesucht. Aber er hat Gefährten im Versagen."

Henn weiter: "Während die Aufräumarbeiten im Ahrtal noch lange nicht abgeschlossen sind, beginnt inzwischen die Suche nach den politisch Verantwortlichen. Die Presse hat sich auf den Landrat des Landkreises Ahrweiler eingeschossen, eingeleitet von der FAZ. Landrat Dr. Jürgen Pföhler sei "sehr präzise von dem zuständigen Landesamt für Umwelt gewarnt worden", habe jedoch Warnung und Evakuierung viel zu spät veranlasst.

Die Warnungen erfolgen allerdings über ein Hol-, nicht ein Bringsystem; die Kreise erhalten sie per E-Mail. "An dem Abend gingen nach Angaben des Landesamts mehrere dieser E-Mails an die Kreisverwaltung von Ahrweiler: um 15:26 Uhr, um 18:26 Uhr und um 21:26 Uhr", so die FAZ. Neben den Mails gab es auch Warnungen auf Internetportalen und per Warn-Apps.

Was es nach allen vorliegenden Berichten nicht gab, ist irgendeine Form der Kontrolle seitens der absendenden Behörde, ob die Warnung auch eingegangen und wahrgenommen worden ist. Und es stellt sich durchaus die Frage, warum bei Vorliegen einer massiven Katastrophenwarnung, wie sie laut dem European Flood Awareness System (EFAS) bereits vier Tage vor dem Unglück vorlag, eine Warnung per Mail als ausreichend angesehen wird, oder ob nicht doch eine Warnung per Telefon angebrachter gewesen wäre.

Allerdings wird die Sachlage verwirrender, wenn man sich die Mitteilungen des Kreises Ahrweiler betrachtet. Dort findet sich folgende Meldung vom Mittwochabend: "Die technische Einsatzleitung (Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, DRK, Polizei und Verwaltungskräfte der Kreisverwaltung) unterstützt den Brand- und Katastrophenschutz-Inspekteur des Kreises, Michael Zimmermann, der um 17:40 Uhr die überörtliche Einsatzleitung übernommen hat, da Alarmstufe 4 ausgerufen wurde."

Das heißt, ab 17:40 Uhr war die zuständige Struktur des Kreises aktiviert, einschließlich sämtlicher angegliederter Organisationen. Weiter heißt es in der Mitteilung: "Innenminister Roger Lewentz und Landrat Dr. Jürgen Pföhler machten sich am Abend im Krisenstab der Kreisverwaltung ein Bild der Lage." Der rheinland-pfälzische Innenminister bestätigte wohl dem Wirtschaftswissenschaftler und Krisenberater Frank Roselieb, seit 19 Uhr in Kontakt mit dem technischen Einsatzleiter gestanden zu sein.

Roselieb nimmt diese Information zum Anlass, um im Interview mit der Rheinzeitung die Vorwürfe gegen Landrat Pföhler noch einmal zu  verstärken. Landräte seien dank der Schulung im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenvorsorge besser auf den Umgang mit Katastrophen vorbereitet als jede andere politische Ebene. Der Landrat hätte auf die Warnungen reagieren und Alarmstufe 5 ausrufen müssen.

Die Formulierung, die sich in der Mitteilung des Kreises findet, deutet jedoch auf ein anderes Szenario hin. "Machten sich am Abend im Krisenstab ein Bild der Lage" bedeutet üblicherweise, beide waren persönlich anwesend, und, das wäre zumindest die gewohnte Lesart, gleichzeitig.

Wenn also der Innenminister von Rheinland-Pfalz und der Landrat von Ahrtal zu einem Zeitpunkt beim Krisenstab anwesend waren, zu dem die Alarmstufe hätte erhöht und Evakuierungs- und Warnmaßnahmen hätten eingeleitet werden müssen, dann haben entweder beide die Warnungen ignoriert. Oder der Innenminister hat es nicht für nötig gehalten, den Landrat auf eine Erhöhung der Warnstufe zu drängen, oder nicht nur der Landrat, sondern auch der Innenminister war sich zu diesem Zeitpunkt der realen Bedrohung noch nicht bewusst. Selbst wenn sie sich dort nicht begegnet sind, ist der Einsatzleiter auf jeden Fall eine Person, die den Landrat jederzeit hätte erreichen können.

Das Landesrecht zum Katastrophenschutz (LBKG) des Landes Rheinland-Pfalz sieht die Landesbehörden auch nicht außer der Verantwortung. In § 6 LBKG heißt es: "Das Land hat zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 4) (...) 3. erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes anzuordnen". Zuständig für die Aufgaben des Katastrophenschutzes (allerdings nicht für die Aufgabe der Flutwarnung) ist das Innenministerium, weshalb ja auch der Innen- und nicht der Umweltminister den Krisenstab aufsuchte.

So die Beschreibung auf dem Brand- und Katastrophenschutzportal Rheinland-Pfalz: "Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei Bedarf auch bei Einsätzen, etwa durch die Koordination zentraler Hilfeleistungspotentiale oder militärischer Kräfte."

Warum also ist, wenn Innenminister und Landrat vor Ort waren, nicht gleich groß mobilisiert worden? In Ahrweiler warnte die Feuerwehr auf ihrer Webseite, in Sinzig wurden Notunterkünfte vorbereitet, all das am späten Nachmittag oder frühen Abend des 15. Juli – warum wurde dann die Bevölkerung nicht zumindest per Lautsprecherwagen gewarnt oder rechtzeitig evakuiert? Wenn die gesamte Kriseninfrastruktur bereits aktiviert war, kann es sich keinesfalls um das einsame Versagen eines Landrates gehandelt haben. Hätte dieser sich aktiv geweigert, die nächste Alarmstufe auszurufen, wäre dies längst ausführlich in der Presse zu lesen.

Landrat Pföhler scheint vielmehr als Bauernopfer ausersehen zu sein. Immerhin prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz mittlerweile, ob ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet wird."

Quelle: RT DE von Dagmar Henn

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