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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Pflegegeld

Archivmeldung vom 18.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer 75 Jahre alt geworden ist, sollte seine Hobbys pflegen und sich an seinen Enkeln freuen. Und nicht seine Zeit damit vergeuden müssen, einen jahrelangen Streit mit der Pflegekasse zu führen!

Es ist zu befürchten, dass die Erfahrung eines Rentnerpaars aus Paderborn kein Einzelfall ist: Ein Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse schaut kurz vorbei und entscheidet dann, dass der Ehefrau 19 Minuten Pflege am Tag durch ihren Mann zustehen. Er hätte auch 20 oder 34 Minuten festlegen können, denn solange nicht 46 Minuten erreicht werden, braucht die Pflegekasse nicht zu zahlen. Kaum jemand wird um ein oder zwei Minuten feilschen. Dass die Kasse jedoch den zeitlichen Pflegebedarf der Frau nur auf ein Drittel dessen beziffert hat, was der vom Sozialgericht beauftragte Gutachter für angemessen hält - das hat mit Ermessensspielraum nichts mehr zu tun. Das sofortige Einlenken der Kasse angesichts dieses Gutachtens nährt den Verdacht, dass sie sich ihrer Fehlkalkulation sehr wohl bewusst gewesen ist. Und wer weiß? Vielleicht steckt ja System dahinter, und Pflegegeldansprüche werden grundsätzlich erst einmal kleingerechnet. Denn nicht jeder hat einen so langen Atem wie der Paderborner Rentner und setzt seinen Anspruch auch durch. Pflegegeld - das ist kein Almosen, sondern eine Versicherungsleistung!

Quelle: Westfalen-Blatt

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