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Lausitzer Rundschau: Gesetz zur Patientenverfügung droht zu scheitern

Archivmeldung vom 27.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als der Bundestag über Stammzellforschung debattierte sprachen Beobachter von einer Sternstunde des Parlaments. Als die Abgeordneten kürzlich die Neuregelung der Spätabtreibungen beschlossen, galt das ebenfalls.

Ohne Fraktionszwang wurde diskutiert. Einzig ihrem Gewissen waren die Abgeordneten verpflichtet - genauso, wie es eigentlich bei jedem Thema sein sollte, das im Parlament verhandelt wird. Am Dienstag dagegen erlebte der Bundestag einen peinlichen Moment der Parlamentsgeschichte. Die für Donnerstag geplante Abstimmung über mehrere Gesetzentwürfe zur rechtlichen Gültigkeit von Patientenverfügungen wurde von der Tagesordnung genommen. Es gab keine Einigkeit darüber, über welchen Antrag als erstes abzustimmen sei. Theoretisch könnte das Thema demnächst wieder verhandelt werden - doch da sich die Legislaturperiode ihrem Ende entgegen neigt, kann die Verschiebung auch der Todesstoß für die mittlerweile vier vorliegenden Gesetzesinitiativen gewesen sein. Das aber wäre fatal: Zum einen trägt es nicht gerade zum Ansehen des Parlamentes bei, wenn sich die Abgeordneten anstatt über Sachthemen über die Tagesordnung streiten. Zum anderen läuft die Debatte über die Patientenverfügungen schon seit vielen Jahren. Doch noch immer gibt es keine Rechtssicherheit für viele Tausend Menschen, die sich beim Ausfüllen einer Patientenverfügung mit großer Sorgfalt Gedanken über ihr Lebensende machten. Sie sollten erwarten können, dass das Parlament nun mit der gleichen Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit debattiert, die jeder einzelne Bürger beim Abfassen seiner eigenen Verfügung zeigte. Der Streit über die Tagesordnung wirkt da wie blanker Hohn.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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