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"Mittelbayerische Zeitung" (Regensburg) zum Fall Mollath

Archivmeldung vom 03.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn es eine gesicherte Tatsache im Fall des Psychiatrieinsassen Gustl Mollath gibt, dann diese: Sein Schicksal ist zu einer schweren Prüfung für den Rechtsstaat und die bayerische Justiz geworden. Längst hat sich eine Öffentlichkeit gebildet, die davon überzeugt ist, dass dieser Mann unschuldig in der forensischen Psychiatrie sitzt, gar festgehalten wird und der Willkür eines Staats ausgeliefert ist, die Reiche und Mächtige vor seinen Enthüllungen schützt. Und die beteiligten Robenträger aus Regensburg und Nürnberg setzen sich den Vorwürfen aus, sie hätten nicht den Mumm gehabt, ein krasses Fehlurteil eines Kollegen aufzuheben.

Dabei erwartet jeder von Amts- und Würdenträgern, dass sie ihre eigenen Interessen hintanstellen und mit größter Sorgfalt darüber entscheiden, was Recht und Unrecht ist, wer hinter Gitter muss und wer nicht, und - das ist ebenfalls ein elementarer Bestandteil der Rechtsprechung -, dass sie den Rechtsfrieden wiederherstellen. Aber wenn eine Vielzahl an Verfahrensfehlern, neuen Hinweisen und Grundrechtsverstößen nicht dazu führt, ein Verfahren wiederaufzunehmen - ein Antrag kam dazu wohlgemerkt zum ersten Mal in der bayerischen Rechtsgeschichte von der Staatsanwaltschaft -, kann es auch keinen (Rechts-)Frieden geben. Hätten die Regensburger Richter das Urteil gegen Mollath aufgehoben, wäre das weder ein Zeichen von Schwäche gewesen, noch hätte man die Unabhängigkeit der Justiz aufs Spiel gesetzt. Gründe für die Wiederaufnahme gibt es genug; auch die Regensburger Strafkammer räumte schwere Fehler des Nürnberger Richters Otto Brixner in dem 115-seitigen Beschluss ein. Doch man entschied sich im Zweifel für den Richter - und gegen ein Wiederaufnahmeverfahren. Dabei hätte die Strafkammer auch sagen können: "Ja, es gab Fehler, und davon sogar viele, daher ist es Zeit, dass diese korrigiert werden. Im Gegensatz zu manchem Politiker sind wir in der Lage, Fehler einzuräumen." Doch längst sind auch Juristen in dieser öffentlichen Schlacht um die Deutungshoheit von Paragrafen und Beweisen nicht mehr vor Engstirnigkeit und Eitelkeiten gefeit. Eine Lesart hat sich dabei festgesetzt: "Kritik an Urteilen und Entscheidungen? Nein, da habe sich doch das Volk rauszuhalten. Wir sind doch ohnehin unfehlbar. Wofür haben wir denn die Instanzen. Warum sprechen wir dann überhaupt Urteile? Auch die Rechtskraft ist ein sehr hohes Gut!" Die Richter können auch sagen: Unabhängiger geht es doch nicht mehr. Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wurde von der Justizministerin angeordnet. Und doch wagte man es, einer scheinbar mehrheitlichen Meinung zu widersprechen. Zugespitzt lässt sich die Situation so beschreiben: Während Gustl Mollath sich als Justizopfer sieht, sehen sich die Richter als Opfer einer Pro-Mollath-Kampagne der Medien. Aber unbestreitbar steht fest: Es muss weiter aufgeklärt und aufgearbeitet werden. Mollath polarisiert - das ist klar. Wer sich auf die Seite der aufgebrachten Öffentlichkeit stellt, sammelt Punkte und vielleicht Wählerstimmen. Kein Wunder also, dass Politiker jeder Couleur das erkannt haben - da ist es leichter, einen Zustand anzuprangern, auf den die Politik ohnehin keinen Einfluss hat. Wer sich in die Lage der Richter versetzt, muss sich fragen, ob die Justiz hier nicht längst zum Spielball des Wahlkampfes geworden ist, weil Politiker tatsächlich versuchen, in die garantierte Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen. In dieser Sache geht es aber nicht um Stimmen, sondern um die Wahrheit. Wie auch immer die Causa Mollath nach dieser Entscheidung weitergeht: Die Regensburger Richter hätten der Justiz einen Gefallen getan, hätten sie den Fall neu aufgerollt. Ein neuer Prozess, in dem alle Beteiligten zu Wort gekommen wären, hätte überhitzte Emotionen beruhigen können - und endlich Klarheit schaffen können. Das wäre nicht nur im Sinne Mollaths gewesen, sondern auch das Ansehen der Justiz wäre nicht weiter unnötig in Zweifel gezogen worden.

Quelle: Mittelbayerische Zeitung (ots)

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