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Börsen-Zeitung: Bankgeheimnis im Fegefeuer

Archivmeldung vom 03.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur diskreten Verwaltung des Vermögens werden Schweizer Bankkonten gerne genutzt. Wer überdurchschnittlich viel Geld besitzt, möchte es nicht nur vor den Augen der Nachbarn bewahren. Vor Einsichten in das Privatvermögen schützt das Schweizer Bankgeheimnis, und nicht von ungefähr ist deshalb die Schweizer Großbank UBS der weltweit größte Vermögensverwalter.

Das Schweizer Bankgeheimnis gerät jedoch ins Wanken und damit auch die UBS. Nach dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts muss die UBS Daten mutmaßlicher Steuersünder und damit die Identität dieser amerikanischen Kunden an die US-Steuerbehörde IRS herausgeben. Dabei geht es um 20000 US-Kunden, die versuchten, Steuerzahlungen auf Vermögen von 20 Mrd. Dollar zu umgehen, wie der Ex-UBS-Banker Bradley Birkenfeld vor Gericht kürzlich gestand. Bei Steuervergehen in den USA drohen Strafen bis zur Hälfte des steuerlich nicht deklarierten Vermögens. Die amerikanische Justiz wird - gerade in einem Wahljahr - nicht lockerlassen, den Steuersündern auf die Spur zu kommen.

Die Schweizer betreiben nun Haarspalterei: Nur Steuerbetrug ist auch bei ihnen strafbar, Steuerhinterziehung dagegen - wie in anderen Ländern - nicht. Nur bei strafbaren Handlungen sehen sich die Schweizer verpflichtet, Amts- und Rechtsbeihilfe zu leisten. Die UBS hofft offensichtlich, beim Verdacht auf Steuerhinterziehung ihrer Kunden deren Daten nicht herausgeben zu müssen, doch sollte sie die Hartnäckigkeit der US-Justiz, die viele Unternehmen bereits zu spüren bekamen, nicht unterschätzen.

Um das Bankgeheimnis zu retten, werden die Schweizer sich selbst und ihren Kunden klarmachen müssen, dass sie wie jeder andere durch das Fegefeuer der Steuerdeklarierung und -zahlung gehen müssen. Erst die von Steuersünden gereinigten Vermögen sind ein Bankgeheimnis wert. Haftet dem Schweizer Bankgeheimnis weiterhin etwas Unsauberes an, dann zieht es eine Großbank wie die UBS immer tiefer in den Strudel. Die Bank könnte sich letzten Endes genötigt sehen, sich von ihrem Vermögensverwaltungsgeschäft in den USA zu trennen, um sich künftig einer scharfen US-Justiz zu entziehen, bevor ihr sogar selbst die Banklizenz entzogen wird. Das Credo eines global agierenden Vermögensverwalters wäre dann dahin. Die Ethik ist es ohnehin schon.

Quelle: Börsen-Zeitung (von Karin Böhmert)

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