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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Dieter Althaus

Archivmeldung vom 04.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dieter Althaus muss von sich aus den politischen Rückzug antreten: 1. In einem Schnellverfahren hat ein österreichisches Bezirksgericht den thüringischen Ministerpräsidenten zu 180 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Damit ist Althaus auch nach bundesdeutschem Recht wegen fahrlässiger Tötung vorbestraft. 2. Mögliche juristische Winkelzüge, die eine Eintragung ins Bundeszentralregister verzögern können, machen die Sache für den Politiker nicht besser. 3. Althaus' Anwalt hat die Strafe stellvertretend für seinen abwesenden Mandanten angenommen. Der Jurist hat eine Vollmacht. Sein Klient weiß, was das bedeutet. 4. Der Privatmann Althaus hat sich in seiner Freizeit als Pisten-Rüpel gezeigt. Für einen Politiker, der Landesvater von 2,8 Millionen Thüringern ist, sind selbst Benimm-Regeln verbindlich. Internationale Verhaltensmaßstäbe auf Skipisten gelten für ihn allemal. 5. Die gestern bewiesene Bereitschaft des Patienten und Politikers Althaus, so schnell wie ihm gesundheitlich möglich zur juristischen Klärung beizutragen, weist auf mehr. Er könnte bereits für sich den Rücktritt beschlossen haben. 6. Der Landesvorsitzende hat seinen Parteifreunden gestern die Möglichkeit zur sauberen Nachfolgedebatte eröffnet. Niemand muss länger die Unschuldsvermutung anführen, wenn der Betroffene selbst zu seiner Verantwortung steht.

Quelle: Westfalen-Blatt

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