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Börsen-Zeitung: Der Auftakt, Kommentar zu Google

Archivmeldung vom 28.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das seit sieben Jahren laufende Verfahren der EU-Kommission gegen Google im lukrativen Markt der Produktpreisvergleiche im Internet endet mit einem Paukenschlag: Das Rekordbußgeld von 2,4 Mrd. Euro, das dem Internet-Riesen aufgebrummt wurde, reflektiert die Dimension der Schlagkraft, die Google in der digitalen Ökonomie entfaltet hat.

Indes ist nicht nur die Summe rekordverdächtig, sondern auch die Dauer des Verfahrens bis zu einer ersten Entscheidung. Sie ist die Folge der äußerst langwierigen und aufwendigen Auswertung gigantischer Datenmengen und zeigt, dass moderne digitale Geschäftsmodelle, bei denen die intelligente Anwendung von Algorithmen durchaus Kern der Innovation ist, mit den herkömmlichen Instrumenten wettbewerblicher Untersuchungsverfahren schwer zu greifen sind.

Die Kommission war ohne Zweifel gut beraten, keinerlei (Zeit)aufwand zu scheuen und jegliche Sorgfalt walten zu lassen - nicht nur, um in dem sich abzeichnenden Rechtsstreit sattelfest zu sein, sondern auch um politisch motivierter Kritik keine Angriffsfläche zu bieten. Insbesondere die USA haben der EU zuletzt wiederholt vorgeworfen, mit besonderer Schärfe gegen große US-Konzerne, allen voran Technologie-Riesen wie Facebook, Apple und Google vorzugehen. In diesem Falle läuft die Kritik indes ins Leere, denn es waren u.a. Microsoft und News Corp, die Google bei den europäischen Behörden wegen diskriminierender Geschäftspraktiken angezeigt hatten.

Für Google ist die EU-Entscheidung im Bereich der Shopping-Suche schmerzlich, nicht wegen der Strafzahlung als solches, sondern wegen der Folgen für ihr Geschäftsmodell. Denn die beanstandeten Praktiken sicherten dem Unternehmen bisher ein sehr dynamisches Wachstum. Die Entscheidung war indes erst der Auftakt zu zwei weiteren, die noch auf Google zukommen. Dabei ist vor allem der Vorwurf missbräuchlicher Praktiken im Zusammenhang mit der Systemsoftware Android von großer Bedeutung.

Die Kommission hat hier u.a. den Verdacht, dass Google die Lizenznehmer der an sich kostenlosen Systemsoftware mit vertraglichen Auflagen zwingt, bestimmte Applikationen (Apps) von Google bevorzugt auf mobilen Geräten zu installieren. Dies benachteiligt nicht nur die Apps anderer Anbieter, sondern dehnt den Zugriff des Konzerns auf die Wertschöpfungstiefe im Milliardenmarkt des Mobile Internet immer weiter aus. Eine Beschneidung ihrer Möglichkeiten an dieser Stelle würde Google weit härter treffen. Und sie wäre geeignet, die Kräfteverhältnisse in der Internet-Ökonomie zu verschieben.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Heidi Rohde

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