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Reisen mit Tieren: Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland

Archivmeldung vom 05.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: ADAC
Grafik: ADAC

Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften beachten. Denn innerhalb und außerhalb der EU gibt es unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der ADAC empfiehlt Reisenden, sich rechtzeitig über die unterschiedlichen Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise an die obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Tiere hat der ADAC in einer Grafik zusammengestellt.

Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu ist seit dem 3. Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Bei Tieren, die vorher gekennzeichnet wurden, wird auch die noch gut lesbare Tätowierung anerkannt. Außerdem sind ein EU-Heimtierausweis und eine Tollwut-Schutzimpfung vorgeschrieben. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer vorgeschrieben. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.

Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer ist darin der tierärztliche Nachweis über die gültige Tollwut-Impfung enthalten. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist.

Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.

Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie zum Beispiel Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Australien, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU.

Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.

Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen Ländern zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang besteht.

Quelle: ADAC (ots)

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