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Mobilität im November 2021 erstmals seit Juni 2021 wieder unter Vorkrisenniveau

Archivmeldung vom 02.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Vierte Corona-Welle, 2G-Regel und verstärktes Homeoffice: Im November 2021 waren die Menschen in Deutschland erstmals seit Juni 2021 wieder weniger unterwegs als vor der Corona-Pandemie. Die bundesweite Mobilität lag 2 % unter dem Vorkrisenniveau des November 2019, nachdem im Oktober 2021 noch ähnlich viele Bewegungen wie im Referenzmonat Oktober 2019 stattgefunden hatten.

Von Juli bis September 2021 hatte die Mobilität bei niedrigen Inzidenzen etwa 4 % über dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019 gelegen. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten hervor, mit denen das Statistische Bundesamt (Destatis) Mobilitätsveränderungen in der Corona-Pandemie abbildet.

Jahresverlauf 2021 zeigt ähnliches Mobilitätsmuster wie 2020, aber auf höherem Mobilitätsniveau

Ein ähnliches Muster hatte sich bereits im Jahr 2020 gezeigt: In den Sommermonaten lag die Mobilität damals ebenfalls mehrere Prozentpunkte über den Vorkrisenwerten. Sie fiel dann aber im Zuge der zweiten Corona-Welle und damit einhergehender Maßnahmen wie dem "Lockdown light" ab November 2020 eindeutig unter das Vorkrisenniveau. Damals war der Mobilitätsrückgang mit -8 % gegenüber November 2019 allerdings noch ausgeprägter als im laufenden Jahr. Wie bereits im November 2020 konzentrierte sich der Mobilitätsrückgang auch im November 2021 auf die Städte (-9 % gegenüber November 2019), während der Wert in den Landkreisen noch leicht über dem Referenzwert lag (+2 % gegenüber November 2019). Des Weiteren war der bundesweite Mobilitätsrückgang an Wochenenden (-4 %) stärker als unter der Woche (-1 %).

Mobilitätsrückgang in Kreisen mit höherer Inzidenz besonders stark

Die Analyse der Mobilitätsveränderung in den ersten drei Novemberwochen zeigt einen verstärkten Rückgang der Mobilität in Kreisen mit hoher Inzidenz, obwohl in diesem Zeitraum keine tiefgreifenden mobilitätseinschränkenden Corona-Maßnahmen galten. Auf Basis früherer Analyseergebnisse ist davon auszugehen, dass sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung je nach Höhe der örtlichen Inzidenz über bestehende Maßnahmen hinaus verändert. Da die Mobilität auch mit dem Wetter zusammenhängt, wurden die Werte anhand der Sonnenscheindauer, der Temperatur und der Niederschlagsmenge um Wettereffekte bereinigt. Aufgrund der bereits erwähnten systematischen Unterschiede zwischen Städten und Landkreisen wurden diese getrennt voneinander betrachtet.

In Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner zeigt sich demnach in den ersten drei Novemberwochen 2021 ein Mobilitätsrückgang von 3 % gegenüber 2019. In Städten mit Inzidenzen zwischen 200 und 400 sowie über 400 war der Mobilitätsrückgang mit etwa 10 % gut dreimal so stark. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Landkreisen: Während die Mobilität in Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 im November 2021 um 10 % höher war als vor der Pandemie, lag sie in Kreisen mit Inzidenzen zwischen 200 und 400 sowie über 400 lediglich 2 % beziehungsweise 3 % über den Referenzwerten des Jahres 2019.

Diese Dynamik im November 2021 scheint mit den deutschlandweit steigenden Inzidenzen einherzugehen. Im Oktober 2021, als das Inzidenzniveau insgesamt noch bedeutend niedriger war, konnte ein so deutlicher Zusammenhang zwischen Inzidenz und Mobilität nicht festgestellt werden. Schon einmal beobachtet werden konnte der Zusammenhang aber im November 2020, wenngleich das Mobilitätsniveau damals deutlich niedriger gewesen war als im November 2021.

Verstärkter Mobilitätsrückgang nach Einführung von neuen Corona-Maßnahmen Ende November

Während zu Beginn des Novembers keine umfassenden Corona-Maßnahmen bestanden, wurden mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 18. November ab der 4. Novemberwoche flächendeckende Maßnahmen wie beispielsweise 2G-Regelungen umgesetzt. Zudem wurden in einzelnen Ländern, vor allem für Kreise mit sehr hoher Inzidenz, strengere Maßnahmen beschlossen. Infolgedessen verstärkte sich der Mobilitätsrückgang im Bundesdurchschnitt in der letzten Novemberwoche um einen weiteren Prozentpunkt im Vergleich zu den ersten drei Novemberwochen. In Sachsen, wo seit dem 22. November flächendeckende 2G-Regelungen, Schließungen von Einrichtungen und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene in Hotspot-Regionen gelten, fiel der Mobilitätsrückgang mit 9 Prozentpunkten am stärksten aus. In Bayern gelten seit dem 24. November ebenfalls neue Maßnahmen wie landesweite Kontaktbeschränkungen. In Hotspot-Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000 wurden ab dem 25. November verstärkte Beschränkungen wie Schließung von Gastronomiebetrieben, Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Kulturstätten eingeführt. Die dort beobachteten Mobilitätsrückgänge konzentrieren sich auf die Hotspot-Kreise, in denen die Mobilitätsveränderung seit Einführung der Beschränkungsmaßnahmen bis zum 30. November durchschnittlich von +9 % auf -4 % um 13 Prozentpunkte sank.

Methodische Hinweise:

Bewegungen werden auf Basis von anonymisierten und aggregierten Mobilfunkdaten aus Positionsänderungen identifiziert, wenn die Aufenthalte an Start- und Zielort mindestens 30 Minuten betragen.

Bei der Berechnung der Referenzwerte aus 2019 wird eine Anpassung für gesetzliche Feiertage durchgeführt, um Verzerrungen durch die an Feiertagen üblicherweise niedrigere Mobilität zu verhindern. Veränderungsraten für alle Tage, die nicht gesetzliche Feiertage sind, werden im Vergleich zum Durchschnitt des jeweiligen Wochentages des jeweiligen Monats im Jahr 2019 berechnet. Dabei werden Feiertage aus der Berechnung des Wochentagdurchschnitts ausgenommen. Veränderungsraten für Feiertage hingegen werden im Vergleich mit dem entsprechenden Feiertag des Jahres 2019, wie beispielweise Fronleichnam, berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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