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Kurios: Kochender Hund als Beschuldigter

Archivmeldung vom 01.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer ist letztendlich derjenige gewesen, der das Feuer ausgelöst hat. Dies ist die Kernfrage eines jeden Brandermittlers. Denn jeder Brandfall hat eine Ursache.

Um eine Erfahrung reicher scheinen die Ermittler jetzt anlässlich eines Wohnungsbrandes in einem Mehrfamilienhaus in Stolberg, bei Aachen geworden zu sein.

Jedenfalls hatte sich starker Rauch im Flur des Hauses gesammelt. Nachbarn riefen die Feuerwehr. Mit der Polizei wurde die entsprechende Wohnungstür aufgebrochen. Offenbar hatte eine auf dem Herd stehende Küchenrolle Feuer gefangen, als die Herdplatte brannte.

Verwunderlich, dass trotz des Qualms nur der gut aufgelegte Hund der Wohnungsinhaberin zugegen war. Von der Mieterin selber fehlte zunächst jede Spur. Sie erschien wenig später, als die Feuerwehr ihre Arbeit getan hatte.

Kein Personenschaden, kein Tierschaden und geringer Sachschaden. Als es um die Brandursache ging, beteuerte die Wohnungsmieterin, dass sie den Herd nicht eingeschaltet habe. Blieb folglich nur noch der Hund.

Zu den in diese Richtung angestellten Ermittlungen sagt das Polizeiprotokoll: "Ob es sich letztlich bei dem Vorfall um einen misslungenen Versuch des Hundes handelte, sich das Essen von Frauchen aufzuwärmen oder andere Absichten hinter der Aktion standen, konnte bislang nicht ermittelt werden. Fest steht jedoch zweifelsfrei, dass der Hund nicht die Feuerwehr angerufen hat!"

Sollte der Hund als Beschuldigter weiter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, wird die Aufklärung dieses Falles schwierig.

Quelle: Polizei Aachen

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