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Bundesgericht schützt Kühe vor Sonnenbrand

Archivmeldung vom 27.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Thurgauer Behörden haben einen Bauern zu Recht gemassregelt, urteilt das Bundesgericht in Lausanne. Ein Bericht von 20min.ch

Aus dem Inhalt:

Er hatte im Jahrhundertsommer 2003 seine Mutterkuhherde während mehr als einer Woche auf einer Weide ohne Schutz vor der Sonne Temperaturen von über 30 Grad ausgesetzt.

Das Veterinäramt des Kantons Thurgau warf dem Landwirt vor, gegen die Tierschutzvorschriften verstossen zu haben. Der Landwirt wurde verpflichtet, sofort einen tierschutzkonformen Witterungsschutz beziehungsweise Unterstand zur Verfügung zu stellen.

Dagegen wehrte sich der Landwirt bis vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht hat die Auffassung der Thurgauer Behörden bestätigt, wonach die Rinder nicht tiergerecht gehalten wurden.

Quelle: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/28928871

Kommentar:

Der Tierschutz ist richtig und wichtig. Aber hier zeigt sich wieder, das sich Behörden um alles kümmern, nur nicht um die Interessen und Belange des Menschen.

M. Dahlke

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