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Türke sollte zur Strafe Deutsch lernen

Archivmeldung vom 22.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der türkischsprachige Mann solle im Gefängnis "die Gelegenheit bekommen, die deutsche Sprache zu erlernen".

Eine mehr als bemerkenswerte Empfehlung hat ein Wiener Staatsanwalt in seiner Anklageschrift gegen einen türkischstämmigen Drogendealer abgegeben: Wie die Stadtzeitung "Falter" in einer Vorausmeldung am Dienstag berichtete, endet der Akt mit dem Antrag, den Angeklagten zu einem "extrem langen Freiheitsentzug" zu verurteilen. Die Intention: Er solle "endlich die Gelegenheit" erhalten, "die deutsche Sprache zu erlernen".

Polemik hat Abmahnung zur Folge

Polemische Äußerungen hätten in einer Anklageschrift nichts zu suchen, unterstrich StA-Sprecher Otto Schneider. Der Fall sei bekannt, zuständig sei dafür die Dienstaufsicht: "Das wird entsprechend behandelt." Für den Staatsanwalt werde es eine Abmahnung geben.

Vier Haschisch-Händler vor Gericht

Die Anklageschrift mit der Zahl 16 St 558/04 y stammt aus einer Verhandlung vom 23. Februar 2005. Vor dem Richter standen damals vier Beschuldigte wegen des Handels mit Haschisch. Die entsprechende Passage lautet im vollen Wortlaut:

"Auf Grund der angebotenen Beweise, insbesondere den durchaus nachvollziehbaren und inhaltlich kongruenten Angaben vor der Sicherheitsbehörde werden sohin sämtliche Beschuldigte im Sinne der wider sie erhobenen Anklage in vollem Umfang zu überführen und tatschuldadäquat, beim Viertbeschuldigten unter besonderer Berücksichtigung, dass er mittels eines extrem langen Freiheitsentzuges endlich Gelegenheit erhält, die deutsche Sprache zu erlernen, zu bestrafen sein."

Quelle: http://www.kurier.at/chronik/931392.php

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