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Dortmund: Nach "Flugunfall" - Bundespolizist leistet Erste Hilfe - Opfer wieder wohlauf!

Archivmeldung vom 30.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bundespolizei
Bild: Bundespolizei

Nach einem Flugunfall am Dortmunder Flughafen leistete ein Bundespolizist Erste Hilfe. Dank seiner sofortigen Hilfe, ist das Opfer wieder wohlauf und konnte schon am Abend erneut "abheben".

Bild: Bundespolizei
Bild: Bundespolizei

Bereits am Samstagmorgen (28. September) kam es am Dortmunder Flughafen zu einem Flugunfall. Ein Zeuge des Unfalls, der gerade mit einem Flug aus Rumänien am Flughafen angekommen war, hatte beobachtet, wie das "Flugobjekt" mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Eingang des Terminalgebäudes geprallt war. Er barg daraufhin das Unfallopfer und übergab dieses an einen Bundespolizisten, der gerade in der grenzpolizeilichen Kontrolle des Fluges eingesetzt war.

Das gefiederte Unfallopfer wurde daraufhin im Rahmen von sofort eingeleiteten "Erste-Hilfe-Maßnahmen" mit Wasser versorgt und durch eine leichte "Hilfestellung" wieder zu Bewusstsein gebracht. Da sich der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ergab, wurde der/ die Verletzte in einen eigens hergerichteten und abgedunkelten "Notallraum" (Pappkarton) zur Ruhe gelegt.

Vermutlich durch die sofortige Versorgung und die Ruhe im "Notfallraum" verbesserte sich der Zustand des/ der "Patienten/in", so dass er/sie nach einem längeren Erholungs- und "Kräftesammelzeitraum", gegen Abend den "Flugbetrieb" wiederaufnehmen bzw. abheben konnte.

Wie genau es zu dem Unfall kam, konnte nicht mehr ermittelt werden. Ebenfalls wurde nicht bekannt, warum genau der Vogel am Dortmunder Flughafen landen wollte und ob er auf dem Weg in Richtung Süden war.

Hinweis an die Medien:

Auf Grund von Verständigungsproblemen, konnten keine Kontaktdaten erhoben werden. Ein O-Ton mit der/ dem Verunfallten ist somit nicht möglich!

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (ots)

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