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„Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln“ Wer steckt hinter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz?

Archivmeldung vom 17.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SS Video: "„Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln“ Wer steckt hinter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz?" (www.kla.tv/23353) / Eigenes Werk
Bild: SS Video: "„Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln“ Wer steckt hinter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz?" (www.kla.tv/23353) / Eigenes Werk

Am 30. Juni wurden die Eckpunkte für das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland vorgestellt. Neu an dem Gesetz ist, dass einmal im Jahr jeder ab 14 Jahren seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen selbständig ändern lassen kann. Psychologische und medizinische Gutachten sind nicht mehr erforderlich. Zahlreiche Ärzte üben Kritik. Warum findet auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, kein offener Diskurs statt? Und wozu wurde 2010 die UN-Organisation UN WOMAN geschaffen und was ist ihr Ziel? Sehen sie in dieser Sendung mehr dazu.

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, haben am 30. Juni gemeinsam die Eckpunkte für das neue Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Es löst das Transsexuellengesetz von 1980 ab.

Neu an dem Gesetz ist, dass nun einmal im Jahr jeder seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen selbständig ändern lassen kann.

Psychologische und medizinische Gutachten sind nicht mehr erforderlich. Das heißt, jede Person ab 14 Jahren kann zukünftig per Selbstauskunft ihren Geschlechtseintrag und ihren Namen wechseln. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen dafür zwar noch die Zustimmung ihrer Eltern. Sollten die Eltern diese jedoch nicht geben, plant die Regierung juristische Möglichkeiten für die Teenager. Der Politikwissenschaftler Uwe Steinhoff hat sich ausführlich mit den Inhalten der neuen Gesetzesentwürfe befasst. Er hat festgestellt, dass genitalverändernde chirurgische Eingriffe ganz klar mit eingeplant sind und auch gegen den Willen der Eltern über Familiengerichte durchgesetzt werden können. ....[weiterlesen]

Quelle: Kla.TV

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