Ab 2026: Wird jeder Schweizer automatisch zum Organspender?
Ohne ausdrückliche Ablehnung gelten Herr und Frau Schweizer ab 2026 als Organspender. So entschied das Stimmvolk bereits vor drei Jahren. Dennoch fühlen sich viele zur Organentnahme unzureichend informiert. Die vom Bund und Swisstransplant geplante Kampagne vermittelt das Thema mit einer „akzeptierenden Grundhaltung“ – kritische Aspekte bleiben dabei unerwähnt. Diese Sendung liefert Ihnen Informationen, die der Öffentlichkeit bislang weitgehend vorenthalten wurden. Treffen Sie eine selbstbestimmte Entscheidung – bevor Sie automatisch als Organspender gelten. [weiterlesen]
Voraussichtlich ab 2026 gilt jeder Schweizer und jede Schweizerin als Organspender, wenn er oder sie sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausspricht. Diese Widerspruchslösung hat das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2022 angenommen.
Wer keine Organe spenden möchte, muss dies schriftlich festhalten, z.B. im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in einem elektronischen Register, das der Bund vor Einführung der Widerspruchslösung zur Verfügung stellen wird. Andernfalls gilt man automatisch als Organspender. Die nächsten Angehörigen werden dann informiert und können widersprechen...[weiterlesen]
Quelle: Kla.TV