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Bundestagswahl 2021: Live-Übertragung der Bundeswahlausschusssitzung am 8. und 9. Juli 2021

Archivmeldung vom 07.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes

Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am 8. und 9. Juli 2021 findet jeweils ab 9:00 Uhr die Sitzung des Bundeswahlausschusses im Deutschen Bundestag in Berlin statt. Dabei berät und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 26. September 2021.

Die Öffentlichkeit der Sitzung wird angesichts der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie mit der Live-Übertragung auf https://www.bundestag.de/ gewährleistet. "Die Öffentlichkeit der Wahl ist eine wesentliche Voraussetzung für die politische Willensbildung in einer Demokratie. Sie sichert die Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge und schafft Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Ablauf der Wahl.

Selbstverständlich gewährleisten wir dies auch während der Pandemie, indem wir die Sitzung des Bundeswahlausschusses live übertragen", so Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel. Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzendem sowie acht Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und zwei Richterinnen bzw. Richtern des Bundesverwaltungsgerichts.

Wie alle Wahlorgane ist der Bundeswahlausschuss nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an die gesetzlichen Regelungen gebunden. Maßgeblich für die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuss ist § 2 des Parteiengesetzes. Unter anderem müssen Parteien, z. B. anhand der Zahl ihrer Mitglieder und mit ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit, eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihres Willens bieten, an der politischen Willensbildung mitwirken und das Volk vertreten zu wollen.

Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 21. Juni 2021, 18:00 Uhr, haben 87 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2021 angezeigt. Das waren 24 Beteiligungsanzeigen mehr als noch im Jahr 2017.

Der Bundeswahlausschuss stellt in seiner Sitzung außerdem fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.

Ab dem Folgetag ist die Sitzungsaufzeichnung unter https://www.bundestag.de/mediathek abrufbar. Die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses werden auch bei Twitter unter @Wahlleiter_Bund live begleitet.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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