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Mehr Geld aus gekündigten Lebensversicherungen

Archivmeldung vom 18.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Alle Kunden, die vor 1994 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und gekündigt haben, haben nun ebenfalls Anspruch auf Nachzahlungen. Das ergibt sich aus einem neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, so der Versicherungsombudsmann und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Römer im ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus (Sendetermin heute, Dienstag, 18. April 2006, 21.50 Uhr, im Ersten).

Allerdings sei die Frage der Verjährung noch strittig und müsse gerichtlich geklärt werden, so Prof. Dr. Römer. Die Branche wiegelt ab, pocht auf Verjährung. Doch führende Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin sagen gegenüber ARD Plusminus, eine Verjährung kann erst in Kraft treten, wenn die Kunden von der Sache wissen. Somit wären die Ansprüche noch nicht verjährt, die Kunden könnten Nachzahlungen fordern.

Hintergrund: jeder zweite Kapitallebens- oder Rentenversicherungsvertrag wird vorzeitig gekündigt. In der Regel mit erheblichen Verlusten für die Kunden, teilweise sogar bis hin zu Totalverlust der eingezahlten Beiträge, von einer Verzinsung gar nicht zu reden. Das darf so nicht sein entschied der Bundesgerichtshof im Oktober 2005, legte einen Mindestrückkaufswert fest, der etwa 40-45% der eingezahlten Beiträge entspricht, und untersagte Stornogebühren. Folge: Kunden haben Anspruch auf Nachforderung. Das gilt für die Jahre 1994 bis 2001. Einige Versicherer bezahlen bereits anstandslos. Doch die Kunden müssen sich melden, von alleine zahlen die Unternehmen bislang nicht.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von Februar 2006 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1317/96 legt eindeutig für Verträge, die vor 1994 abgeschlossen und gekündigt wurden, das Bundesgerichtshof-Urteil zu Grunde. Somit hätten alle Kunden, die jemals vor 2001 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, Anspruch auf Nachzahlung. Wird die Frage der Verjährung nun zu Gunsten der Kunden entschieden, könnten, wenn alle Kunden sich melden, nach Schätzungen von ARD Plusminus rund 6 Milliarden Euro Nachforderungen auf die Branche zukommen.

Quelle: Pressemitteilung BR Bayerischer Rundfunk

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