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Compact-Prozess: Innenministerium hält Volk für verfassungsfeindlich

Freigeschaltet am 12.06.2025 um 06:32 durch Sanjo Babić
Martin Müller-Mertens (2025) Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Martin Müller-Mertens (2025) Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht wurde heute der Verbotsprozess gegen das Compact-Magazin fortgesetzt. Dabei ging es vor allem um die inhaltliche Ausrichtung der Zeitschrift. Die Vertreter des Bundesinnenministeriums machten deutlich: Bereits die Verwendung eines ethnokulturellen Volksbegriffes wäre aus ihrer Sicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Und ein Verbot des Medienunternehmens daher gerechtfertigt.

Aus dem Gericht in Leipzig eine Einschätzung von AUF1-Nachrichtenleiter Martin Müller-Mertens.

Quelle: AUF1

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