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Entscheidung im Fall Assange: Vorerst keine Auslieferung an die USA

Archivmeldung vom 27.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange kann Berufung gegen seine drohende Auslieferung von Großbritannien an die USA einlegen. Diese Entscheidung gab der britische High Court am Dienstag Vormittag bekannt. Denn die Vereinigten Staaten hätten keine „zufriedenstellenden Garantien“ abgegeben, dass gegen Assange nicht die Todesstrafe verhängt wird. Ein Kommentar von Martin Müller-Mertens.

Das AUF1-Spezial zum Fall Assange finden Sie hier: https://auf1.tv/auf1-spezial/julian-assange-das-waren-die-tage-der-entscheidung

Quelle: AUF1

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