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Deutsche Bahn verstößt wiederholt gegen Sicherheitsauflagen

Archivmeldung vom 29.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Deutsche Bahn in Frankfurt am Main. Bild: Deutsche Bahn
Zentrale der Deutsche Bahn in Frankfurt am Main. Bild: Deutsche Bahn

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat der Deutschen Bahn wiederholt "schwerwiegende Verletzungen von Sicherheitsanforderungen" nachgewiesen. Das berichtet der Südwestrundfunk in seiner Doku "betrifft: Anschluss verpasst - Die Bahn und die Kunden" am Mittwoch, den 30. September um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen. Bescheide des EBA beschreiben eklatante Sicherheitsmängel unter anderem an einzelnen Bahnübergängen, Brücken und in Bahnhöfen. Der SWR beruft sich bei seiner Darstellung auf eine "Gesamtübersicht der Anweisungen mit angeordnetem Sofortvollzug", die dem Sender exklusiv vorliegt.

Die Behörde listet auf 325 Seiten hunderte aktuelle Fälle von gravierender Nachlässigkeit bei der Bahnsicherheit auf. Die Übersicht umfasst den Zeitraum 1. Februar 2014 bis 31.Dezember 2014 und führt nur Verfahren auf, die bereits abgeschlossen sind. In Rheinland-Pfalz beispielsweise stellte das EBA bei einer "Sonderüberwachung" am 3. November 2014 fest, dass die Sicherung des Bahnübergangs Katzweiler bei Kaiserslautern "nicht den Vorgaben entspricht". Die Behörde ordnete daher im Sofortvollzug an, dass Züge dort auf 20 Km/h abbremsen müssen. Im Bescheid an die DB AG heißt es wörtlich: "Durch den genannten Verstoß besteht bei dem Bahnübergang die konkrete Gefahr, dass es weiterhin zum Zusammenprall mit Straßen- bzw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen kommen kann. Seit September 2013 bis heute ereigneten sich zwei Unfälle mit Personen- und Sachschaden. Deshalb wurde gegenüber Ihrem Mitarbeiter, Herr [Name vom EBA geschwärzt] am 4. November 2014 um 15.40 Uhr diese Anordnung ausgesprochen. Da ohne die Anordnung nach Ziffer 1 an dem Bahnübergang (BÜ) das Verkehrsgeschehen nicht beherrschbar war und das Risiko von Unfällen mit Leib- und Lebensgefahren für Menschen im Bereich des BÜ ständig gegeben war."

In einer Stellungnahme teilte die Deutsche Bahn dem SWR dazu mit: "Als präventive Maßnahme (d.h. zur Vermeidung weiterer Gefahrensituationen) wurde deshalb vom EBA eine dem Verkehrsaufkommen entsprechende Sicherung des BÜ für den Straßenverkehr gefordert. Die DB Netz AG plant derzeit diese Anpassung der Sicherungsmaßnahmen. Eine Umrüstung auf eine technische Sicherung des BÜ erfolgt nach den notwendigen Planungs- und Genehmigungsvorläufen voraussichtlich im Jahr 2017." Auf der Strecke Dachau-Altomünster untersagte das EBA der DB Netz AG den elektrischen Zugbetrieb wegen Verstößen gegen Sicherheitsanforderungen. Im Bahnhof Köln-Mülheim stellten die Beamten gefährliche "Fehlfunktionen von Sicherungsanlagen" fest. Die DB Netz AG Regionalbereich Ost musste auf Anordnung des EBA den Zugverkehr auf einer Eisenbahnbrücke sofort einstellen. Mal erteilten die Beamten der Deutschen Bahn AG einen Bescheid "wegen nicht ausgewechselter Schwellen der Schadstufe 1 [Anm. des SWR: 1=höchste Schadstufe] und losem Kleineisen" ein anderes Mal "wegen Nichtauswechslung biologisch zerfallener Holzschwellen". Im Bahnhof Mukran im Ostseehafen Sassnitz sperrten die Beamten das Gleis 401 im Sofortvollzug, weil die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs nicht gegeben war.

Mittwoch, 30. September 2015, 20.15 Uhr, SWR Fernsehen: "betrifft: Anschluss verpasst - Die Bahn und die Kunden"

Quelle: SWR - Südwestrundfunk (ots)

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