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Minijobs wichtig für Sozialversicherung und Arbeitsmarkt

Archivmeldung vom 29.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Knappschaft-Bahn-See
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Am 1. April 2003 ging die Minijob-Zentrale an den Start. Sie ist die zuständige Einzugsstelle für das Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversicherung für alle Minijobs in Deutschland. Die Minijob-Zentrale erledigt das Beitrags- und Meldeverfahren für Minijobberinnen und Minijobber bundesweit unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). An den Standorten in Cottbus und Essen sind für die Minijob-Zentrale insgesamt 1.600 Beschäftigte tätig.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil: "Die Minijob-Zentrale ist Deutschlands Flaggschiff gegen Schwarzarbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen einen hervorragenden Job und helfen täglich dabei, dass geringfügige Beschäftigung legal ausgeführt werden kann. Mein Besuch am Standort Cottbus vor fünf Jahren ist mir noch immer in guter Erinnerung. Ich gratuliere der Minijob-Zentrale herzlich zum 20-jährigen Bestehen und kann mich als Arbeitsminister nur bedanken für die vielen Jahre der exzellenten Arbeit."

In Bezug auf die Anzahl der betreuten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist die Minijob-Zentrale heute die größte Einzugsstelle Deutschlands. Rund jede oder jeder zweite Arbeitgebende hat mindestens eine Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale gemeldet.

"Die Minijob-Zentrale hat in den letzten 20 Jahren dafür gesorgt, die Anmeldungen der Beschäftigten deutlich zu entbürokratisieren und Verwaltungskosten zu sparen. Auch Minijobberinnen und Minijobber werden in Deutschland unter den Schutz der Sozialversicherung gestellt", so Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der KBS-Geschäftsführung und für die Minijob-Zentrale zuständig.

Die bereits seit vielen Jahren vollständig digitalisierten Arbeitsabläufe der Minijob-Zentrale werden auch von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geschätzt. Eine Befragung der START-Forschungsgesellschaft ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Minijob-Zentrale deutlich moderner, zuverlässiger und kompetenter wahrgenommen wird als andere öffentliche Einrichtungen.

Rund 7 Millionen Minijobberinnen und Minijobber, rund 2 Millionen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, jährlich mehr als 10 Millionen Besuche auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale und rund 60 Millionen Impressions in den Sozialen Medien, 1,6 Millionen Anrufe, von denen rund 80 Prozent unmittelbar angenommen und erledigt werden, sowie jährlich insgesamt 3,7 Millionen digitalisierte Dokumente und rund 350.000 beantwortete E-Mails sind Beleg für die große Nachfrage nach der Arbeit der Minijob-Zentrale.

"Wir sehen an den erfolgreichen Auftritten der Minijob-Zentrale in den Sozialen Medien und an der hohen Nutzung der Informationsangebote durch die Minijobberinnen und Minijobber, dass die Minijob-Zentrale auch bei den Beschäftigten eine hohe Wertschätzung als Einzugsstelle und Teil der Sozialversicherung und Steuerverwaltung genießt", sagte Wilhelm und fügte hinzu: "Die Minijob-Zentrale hat in den vergangenen 20 Jahren auch einen beachtlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität unserer Sozialsysteme geleistet. Seit dem Jahr 2003 hat sie rund 130 Milliarden Euro zugunsten der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitgeber- und Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Steuerverwaltung eingezogen."

Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber ist im gewerblichen Bereich in den letzten 20 Jahren beinahe unverändert geblieben - von einer Delle während der Corona-Pandemie abgesehen. Gestiegen ist hingegen die Anzahl der Minijobs in Privathaushalten: von knapp 30.000 angemeldeten Haushaltshilfen im April 2003 auf zwischenzeitlich mehr als 300.000.

Im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte hat es bei den Minijobs wichtige Reformen gegeben: Die Verdienstgrenze wurde zweimal auf jetzt 520 Euro angehoben, die Rentenbeitragsaufstockung vereinfacht und der Mindestlohn wurde auch auf alle Minijobs übertragen.

Am 4. April 2023 werden als externe Gäste Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, als Gratulanten am Standort Cottbus erwartet.

Quelle: Minijob-Zentrale (ots)

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