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MH17: Neuer Vorschlag von Privatermittler Resch für objektive Aufklärung

Archivmeldung vom 04.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
MH17: Niederländische und australische Einsatzkräfte untersuchen ein Wrackteil.
MH17: Niederländische und australische Einsatzkräfte untersuchen ein Wrackteil.

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die internationalen Ermittler im Fall MH17 und die federführende niederländische Staatsanwaltschaft wollen die von Privatermittler Josef Resch angebotenen Informationen nicht prüfen. Sie stören sich an seiner Forderung, dass das öffentlich geschehen soll. Resch hat nun ein weiteres Angebot gemacht, um zu helfen, die Katastrophe aufklären zu können, berichtet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "In dem angekündigten Gerichtsverfahren zum Absturz des malaysischen Passagierflugzeugs mit der Flugnummer MH17 im Juli 2014 über der Ostukraine will der deutsche Privatermittler Josef Resch als Zeuge auftreten. Das hat Reschs Anwalt Christian Schlichting der federführenden niederländischen Staatsanwaltschaft Ende November mitgeteilt.

Nach den Worten des Anwalts will Resch damit noch einmal versuchen, mit seinem Wissen über wichtige Beweismittel zur Aufklärung der MH17-Katastrophe beizutragen. Sein bisheriges Angebot an die Ermittler des Joint Investigative Teams (JIT) und deren Leiter, den niederländischen Staatsanwalt Fred Westerbeke, bisher unbeachtete Fakten zur Katastrophe des Malaysian Airlines-Fluges MH17 am 17. Juli 2014 zu übergeben, blieb ohne Reaktion. Er hatte dafür eine Frist bis zum 18. Oktober dieses Jahres gestellt, die das JIT verstreichen ließ.

Die niederländische Staatsanwaltschaft hatte Reschs Anwalt noch einmal am 4. November geschrieben. Darin wurde erklärt, dass es Interesse an den Unterlagen gebe, aber nicht zu den Bedingungen, wie sie der Privatermittler einfordert. Er hatte als einzige Bedingung, dass er die Materialien im Beisein von Vertretern der an der Aufklärung beteiligten Staaten und von internationalen Medien öffentlich übergeben kann – auch zu seiner eigenen Sicherheit. Das lehnte die niederländische Staatsanwaltschaft von Anfang an ab. Der Schriftverkehr ist online auf der Website der Detektei des Privatermittlers nachzulesen.

Daraufhin habe er sich entschlossen, sich als Zeuge in dem Verfahren zur Verfügung zu stellen, erklärte Resch gegenüber Sputnik. Es bleibe „nunmehr als einzige Möglichkeit, dass mein Auftraggeber in dem von Ihnen angekündigten Gerichtsverfahren in Den Haag in einer öffentlichen Sitzung als Zeuge gehört wird“, so Reschs Anwalt an die Staatsanwaltschaft. „Hierfür bestehen sowohl für Sie als auch für die Verteidiger der Angeklagten sowie etwaige Nebenklage-Vertreter Möglichkeiten, Beweisanträge unter Benennung meines Mandanten als Zeugen zu stellen.“

Der Anwalt betont, die für das angekündigte Gerichtsverfahren in Den Haag geplanten höchsten Sicherheitsvorkehrungen zeigen, dass Reschs Wunsch nach Sicherheit angemessen sei. „Gleichsam höchste Sicherheitsvorkehrungen benötigt mein Mandant im Zuge der angebotenen Offenlegung.“

Es gebe keine besseren Sicherheitsvorkehrungen als größtmögliche Öffentlichkeit für seinen Mandanten angesichts der großen Bedeutung der Angelegenheit, so der Anwalt von Resch. „Diese angestrebte Öffentlichkeit wiederrum sollte eigentlich auch im Interesse aller Beteiligten sein, damit ausgeschlossen werden kann, dass irgendetwas (gewollt oder ungewollt) missverständlich aufgefasst wird. Zudem stellt diese Öffentlichkeit dann auch die Voraussetzung für das höchstmögliche Maß an Transparenz dar.“ Genau dafür setze sich der Privatermittler ein.

In dem geplanten Verfahren sollen vier Verdächtige, drei Russen und ein Ukrainer, angeklagt werden, wie es hieß. Sie sollen für den mutmaßlichen Abschuss der Passagiermaschine durch eine Boden-Luft-Rakete vom Typ „Buk“ verantwortlich gewesen sein. Das JIT behauptet, eine Luftabwehrrakete vom Typ Buk, geliefert von Russland und abgefeuert von ostukrainischen Rebellen, habe vor fünf Jahren die malaysische Maschine vom Typ Boeing 777 mit 298 Passagieren vom Himmel geholt. Seit langem gibt es Zweifel an dieser Variante, geäußert von Waffenexperten und Journalisten.

Im September 2014 wurde Resch über einen Schweizer Mittelsmann beauftragt, eine Belohnung auszuloben auf Hinweise zu Umständen und Hintermännern des mutmaßlichen Abschusses von MH17: 30 Millionen Dollar. Sein Auftraggeber war „ein großer Unbekannter mit sehr viel Geld“, wie das Magazin „Capital“ damals schrieb : „Und die Feinde, die er sich macht, sind mächtig. Die Wahrheit, die er sucht, will vielleicht niemand hören. Weil sie das Potenzial haben könnte, ein politisches Erdbeben auszulösen.“ Im Juni 2015 informierte der Privatermittler auf seiner Website, dass der Auftrag erfüllt sei.

Die internationalen JIT-Ermittler und die niederländische Staatsanwaltschaft haben in den letzten Monaten wiederholt öffentlich um weitere Hinweise zu der MH-17-Katastrophe gebeten. Warum sie dabei auf Reschs Angebot nicht eingehen, ist nicht nur für diesen unklar.

Interessant ist ebenso das Schweigen großer deutscher Medien und ihrer investigativen Reporter zu dem Vorgang, obwohl sie von Resch informiert wurden. Immerhin soll es sich um neue, bisher unbeachtete Fakten zur Katastrophe des Malaysian Airlines-Fluges MH17 handeln. Resch wolle nur helfen, unvoreingenommen und unparteiisch die Katastrophe aufzuklären, wie er gegenüber Sputnik betonte.

„In der Aufklärung der Angelegenheit werden die schlimmsten Fehler gemacht in der Absicht, einen begangenen Fehler wieder gut zu machen und die Unfähigkeiten von den maßgeblichen entscheidenden Personen sollten niemals unterschätzt werden“, so der erfahrene Privatermittler. Wenn immer wieder erklärt werde, dass unabhängige Aufklärung das Ziel sei, sei unverständlich, warum die von ihm angebotenen Materialien nicht gesichtet und dann eingeschätzt werden.

Sein Anwalt schrieb im letzten Brief an die niederländische Staatsanwaltschaft: „Mein Mandant weist darauf hin, dass gemäß seiner Sichtung das ihm ehedem zur Verfügung gestellt Beweismaterial zu den Geschehnissen inklusive Personen absolut relevant für die Bewertung und Würdigung der Verantwortlichkeit ist und die Offenlegung dies bestätigen wird. Das Beweismaterial spricht gemäß Mitteilung meines Mandanten für alle, die das Material bislang in Augenschein genommen haben, eine eindeutige Sprache und zeigt namentlich die Personen zur Verantwortlichkeit des Abschusses klar auf. Hiervon werden sich dann alle am Verfahren Beteiligte sowie die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen können und eine eigene Bewertung vornehmen können.“

Schlichting ergänzte: „Nach Angaben von Herrn Resch ist die Einbeziehung dieses Materials in jedem Fall für eine Bewertung der Vorgänge unabdingbar.“ Umso weniger sei es verständlich, dass sich die niederländische Staatsanwaltschaft bis heute der Prüfung und Einbeziehung des Materials entzogen habe. Für den Privatermittler bleibe es grundlegende Bedingung, die ihm bekannten Informationen „nur unter Beisein der Öffentlichkeit“ vorgelegt werden können.

„Mein Mandant weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gerichtsverfahren in Den Haag doch ausschließlich dafür eingeleitet wurde, dass eine Aufklärung der Verantwortlichkeiten für den Abschuss des Fluges MH 17 vorgenommen wird, damit eine Verurteilung der Täter erfolgen kann, und nicht um irgendwelche politische Interessenlagen - von welcher Seite auch immer - zu bedienen“, heißt es in dem Anwaltsschreiben.

Resch hoffe darauf, dass „nun die angekündigte Hauptverhandlung eine Klärung unter Würdigung sämtlicher Beweismittel herbeiführen“ kann, während bisher der Eindruck einer einseitigen Ermittlung durch das JIT entstanden sei. Zudem gelten die vier Verdächtigen zwar für die offiziellen Ermittler als verdächtig, aber mehr auch nicht. Ob sie tatsächlich schuldig sind, hat das Gericht zu klären – das dabei zu ganz anderen Ergebnissen kommen kann, wenn alle Beweise gesichtet worden sind, auch die von Resch."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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