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EU-Datenschutz: EU-Rat will Ausspähung von Internet-Nutzerinnen erlauben

Archivmeldung vom 23.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Mitglieder von Vereinen und Verbänden, die sich für Datenschutz einsetzen, kritisieren nach einem Gespräch mit Vertreter.innen des Justiz- und des Wirtschaftsministeriums die aktuellen Änderungen am Entwurf einer ePrivacy-Verordnung. Der Schutz von Internet-Nutzer.innen vor Online-Tracking soll durch die jüngsten Änderungen erheblich geschwächt werden.

Kleine Änderung, großer Schaden für den Datenschutz

Die ePrivacy-Verordnung [1] soll Datenschutz in der elektronischen Kommunikation gewährleisten und so die Datenschutz-Grundverordnung ergänzen. Im Rat der Europäischen Union wollen jedoch einige Mitgliedsstaaten den Schutz der Nutzer.innen vor Online-Tracking weiter abschwächen. Mit nur einem geänderten Wort in Erwägungsgrund 20 wird die ursprüngliche Intention der Verordnung ins Gegenteil verkehrt: Ursprünglich hieß es dort, dass Trackingmethoden, bei denen sensible Daten abgefangen werden können, nur genutzt werden dürfen, wenn Betroffene eingewilligt haben und transparent informiert wurden. Stattdessen soll es nun ausreichen, wenn Betroffene entweder eingewilligt haben oder informiert wurden.  „Nutzerinnen und Nutzer sind in der Lage selber zu entscheiden, wem sie welche Daten preisgeben. Und sie haben ein Recht darauf“ , kommentiert Kerstin Demuth von Digitalcourage. 

Überwachung oder nichts
Die Änderungen des Rats erlauben es werbefinanzierten Online-Diensten, Internetnutzerinnen vor die Wahl zu stellen, ob sie sich kommerziell überwachen lassen oder das Angebot nicht nutzen. Ebenfalls enthält der aktuelle Entwurf weitreichende Möglichkeiten, Metadaten zweckfremd zu verarbeiten. 
 
„Es ist ein gefährlicher Irrglaube, Metadaten seien weniger sensibel als Inhalte“ , erklärt Kerstin Demuth. Das hat auch der Europäische Gerichtshof bereits so beurteilt. “ 
 
Digitalcourage schätzt die im ePrivacy-Entwurf vorgesehene Verarbeitung von Kommunikations-Metadaten als unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. 
 

Grundrechte bedroht: Uploadfilter und Telekommunikationsgeheimnis

Ebenfalls besorgt sind die Vertreterinnen von Verbänden und Vereinen über die Möglichkeit, Uploadfilter zu erlauben: Einige EU-Regierungen drängen darauf, mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Chat-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen zu lassen [3]. Zum Auffinden von „kinderpornografischen“ und „terroristischen“ Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messenger-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte diese Zensur zudem verpflichtend eingeführt werden. 
 
Forderung: Schutz vor Datenklau und Überwachung
Auf einen offenen Brief [2] von Datenschutzvereinen und -verbänden hatte das  Bundesjustizministeriums diese zu einem Austausch am 21. Januar 2019 in Berlin eingeladen. Dort kritisierten Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen die Änderungen des EU-Rats an der geplanten Verordnung scharf. Stattdessen forderten die Vertreter der Zivilgesellschaft ein Recht auf datenschutzfreundliche Browsereinstellungen, einen besseren Schutz vor Datenklau und Überwachung sowie einen zügigen Abschluss der verschleppten ePrivacy-Reform.
Deutsche Position könnte entscheidend sein
Die Regierungsvertreter.innen signalisierten, sie wollten die ePrivacy-Reform weiter vorantreiben und würden die Vorschläge der bulgarischen Ratspräsidentschaft, die Zweckbindung für Metadaten aufzulösen, nicht mittragen. Dies begrüßen die Vertreter.innen der zivilgesellschaftlichen Organisationen ausdrücklich. 
 
Vereine und Verbände für Datenschutz
An dem Gespräch teilgenommen hatten Vertreter.innen von Arbeitskreis  Vorratsdatenspeicherung, Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), Deutsche Vereinigung für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main, Digitalcourage, Digitale Gesellschaft, FifF, ISOC.DE, Netzwerk Datenschutzexpertise und Verbraucherzentrale Bundesverband.

Weitere Informationen:
[1] Aktueller Entwurf einer ePrivacy-Verordnung mit Änderungsvorschlägen des EU-Rats vom 19.10.2018:   
[2] Offener Brief von Vereinen und Verbänden:   
[3] Bericht der Zeitung The Telegraph , wonach die Englische Regierung auf Uploadfilter gegen sogenannte „Kinderpornographie“ drängt:   

Quelle: Digitalcourage e.V.

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