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Steinbach: Prager Urteil gegen Brozová-Polednová vorbildliches Zeichen

Archivmeldung vom 02.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Prager Stadtgerichtes gegen Ludmila Brozová-Polednová erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:

Die ehemalige Staatsanwältin Ludmila Brozová-Polednová ist am 1. November 2007 vom Prager Stadtgericht wegen Beihilfe zum Mord zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die 86-jährige Angeklagte selbst hat die sozialdemokratische Abgeordnete Milada Horáková, die gegen die kommunistische Machtergreifung in der Tschechoslowakei 1948 protestiert hatte, zwei Jahre später in einem Schauprozess wegen "Hochverrat" angeklagt: Horáková - eine profilierte Menschen- und Frauenrechtlerin der ersten tschechoslowakischen Republik - ist die einzige Frau, die in der CSSR aus politischen Gründen hingerichtet worden ist. Ihr Todestag, der 27. Juni, wird heute in Tschechien als staatlicher Gedenktag für die Opfer des kommunistischen Regimes begangen.

Daher ist - auch 17 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges - das Prager Urteil eindeutig zu begrüßen. Davon geht das vorbildliche Zeichen aus, dass Tschechien bereit ist, sich seiner kommunistischen Vergangenheit anzunehmen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der erste derartige Fall in der Nachwendezeit von Prager Seite neu aufgerollt worden ist.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion


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