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Nach dem US-Urteil: Grünbaum-Schieles werden an die Familie restituiert

Archivmeldung vom 30.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das bahnbrechende Urteil des Obersten US-Gerichtshofs zur Restitution zweier Schielewerke wurde am 24.Mai endgültig bestätigt. Der Beklagte Richard Nagy wird zur Herausgabe der Bilder an die rechtmäßigen Erben sowie zur Bezahlung von Schadenersatz und Zinsen verpflichtet.

Damit ist auch die Restitution der im Besitz der österreichischen Museen Albertina und Sammlung Leopold befindlichen Bilder aus der Sammlung Grünbaum wieder ins Zentrum der österreichischen Restitutionspolitik gerückt.

Im Jahre 2015 verklagten die Angehörigen Fritz Grünbaums den in London ansässigen Kunsthändler Richard Nagy auf Rückgabe der beiden Gemälde Egon Schieles Frau in schwarzer Schürze (1911) und Frau, ihr Gesicht verbergend (1912). Er hatte diese beiden Werke auf der Kunstmesse Armory in NY ausgestellt.

Timothy Reif aus New York, David Fraenkel aus Florida und Milos Vavra aus der Tschechischen Republik sind die erbberechtigten Verwandten des Nachlasses von Fritz Grünbaum, einem Wiener Kabarettisten, der im Konzentrationslager Dachau 1941 ermordet wurde.

Fritz Grünbaum war ein bekannter Kunstsammler der österreichischen Moderne. Seine Kunstsammlung umfasste über 400 Werke, darunter über 80 Werke von Egon Schiele. Beide nun endgültig den Erben zugesprochenen Werke stammen aus jenem Konvolut, das von der Berner Galerie Klipstein & Kornfeld verkauft wurde und in dem sich auch das in den 1990er-Jahren ebenfalls in New York beschlagnahmte Werk „Tote Stadt III“ befand, welches schließlich wieder ins Wiener Leopold Museum zurückkehrte.

Der aktuellen Entscheidung zur Restitution ging ein langwieriger Gerichtsprozess voraus. 2018 erfolgte die erstinstanzliche Entscheidung vom „Supreme Court of the State of New York“ durch Richter Charles E. Ramos.

Der Urteilsbegründung stellt klar, dass Kunst, die von den Nazis während des Holocausts gestohlen wurde, an die rechtmäßigen Besitzer oder an ihre Erben zurückzugegeben ist.

Diese Entscheidung gab der Herausgabeklage wegen widerrechtlicher Besitzentziehung und Aneignung damit statt.

Von einem Senat des „Court of Appeal of the State of New York“ wurde am 13.12.2018 die erstinstanzliche Entscheidung vom 11. Juni 2018 bestätigte.

Die Sachfragen waren somit geklärt und die Eigentumsrechte der Erben von Fritz Grünbaum über die Kunstwerke von Egon Schiele bestätigt.

Darüber hinaus entschied das Gericht am 02.03.2021, dass der geschädigten Familie zusätzlich 700.964,44 US-Dollar an Schadenersatz und Zinsen für die Verzögerung der Rückerstattung der beiden Kunstwerke zusteht.

Der Kunsthändler Richard Nagy wandte sich daraufhin in einem letzten möglichen Versuch am 9.2.22 nochmals an den „Court of Appeal of the State of New York“. Er ersuchte um die Erlaubnis, diesen zwecks Überprüfung der bisherigen für ihn negativen Entscheidungen anrufen zu dürfen.

Diese Anfrage zur Berufung wurde am 24.Mai 2022 abgelehnt und damit ist das erstinstanzliche Urteil endgültig bestätigt. Die beiden Bilder werden an die Familie von Fritz Grünbaum restituiert.

Grünbaums Familienangehöriger und Miterbe Timothy Reif, erklärte: "Diese Entscheidung bestätigt die dringende Notwendigkeit, an das schreckliche Unrecht, das vor 81 Jahren geschah, zu erinnern und ein kleines Stück davon richtig zu stellen. Der Erlös geht an den „Trust for the Life and Work of Fritz Grünbaum“, um junge Menschen in den darstellenden Künsten zu unterstützen, wie es Fritz Grünbaum zu Lebzeiten getan hat."

(“This decision affirms the need to remember and to put right a tiny piece of the horrific injustice that occurred 81 years ago. The proceeds will go to the Trust for the Life and Work of Fritz Grünbaum to support young people in the performing arts as Fritz Grünbaum did in his lifetime.”)

Die Auswirkungen auf die im österreichischen Staatsbesitz befindlichen Werke der Sammlung Grünbaum sind noch nicht absehbar.

„Dies ist ein wichtiger Sieg in dem wahrscheinlich wichtigsten Kunstfall des späten 20. Jahrhunderts“, so Erben-Rechtsanwalt Raymond Dowd. Er erneuert seine bereits zuvor geäußerte Kritik an der österreichischen Provenienzforschung: „Bis heute weigert sich der österreichische Staat, den Anträgen auf Restitution der jedenfalls 10 Werke aus der Sammlung Grünbaum, unter anderem ‚Tote Stadt III‘ (Leopold Museum) und ‚Sitzender weiblicher Rückenakt mit rotem Rock‘ (Albertina), stattzugeben. Der österreichische Staatsvertrag verpflichtet zur Rückgabe der geraubten Werke.“

Der österreichische Erbenvertreter Herbert Gruber: „Der Familie von Fritz Grünbaum kommt einundachtzig Jahre nach seiner Ermordung und nach einer Verfahrensdauer von 6 Jahren 6 Monaten und 11 Tagen ein bisschen Gerechtigkeit zu. Und es ist mehr als an der Zeit, Gerechtigkeit walten zu lassen. Braucht Österreich tatsächlich ein US-Gericht, um seine Verpflichtung zu erfüllen?“

Quelle: Büro für Genealogie (ots)

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