Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Weltgeschehen Starbatty von EuGH-Gutachten enttäuscht

Starbatty von EuGH-Gutachten enttäuscht

Archivmeldung vom 14.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Joachim Starbatty, einer der Kläger gegen die Europäische Zentralbank (EZB), hat sich enttäuscht von dem Gutachten des Generalanwalts des EuGH bezüglich des geplanten Anleihekaufprogramms gezeigt. Es sei ein "politisches Urteil", monierte der Ökonom und AfD-Europaabgeordnete. Die vom Generalanwalt genannten Bedingungen könnten "unschwer umgangen werden", kritisierte er gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe).

Starbatty bezweifelte, dass die EZB-Rettungspolitik, die EZB-Chef Mario Draghi mit den Worten "was auch immer es kostet" angekündigt hatte, noch Geldpolitik sei. "Noch nie ist eine geldpolitische Maßnahme, die auf die Sicherung der Geldwertstabilität gerichtet sein soll, mit solchen Worten angekündigt worden", sagte er.

CSU: Karlsruhe hat letztes Wort über EZB-Anleihekaufprogramm

Der Unions-Obmann im Bundestagsfinanzausschuss und Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach, hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) indirekt die Kompetenz abgesprochen, über die Rechtmäßigkeit des geplanten Anleihekaufprogramms OMT der Europäischen Zentralbank (EZB) abschließend zu entscheiden und ist der Ansicht, dass das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort über die EZB-Krisenpolitik habe. Der EuGH-Generalanwalt habe heute zwar "erhebliche Bedenken" gegen das Vorgehen der EZB geäußert und man dürfe daher mit Spannung erwarten, zu welcher Bewertung der EuGH kommen werde. "In jedem Fall hat am Ende das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort in dieser Klageangelegenheit", sagte der CSU-Politiker dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). Aus Michelbachs Sicht stellt der Aufkauf von Staatsanleihen aus Krisenstaaten eine indirekte Staatsfinanzierung dar. "Papiere von zweifelhaftem Wert werden bei der EZB eingelagert. Das führt zu unkalkulierbaren Risiken, für die im Ernstfall die Steuerzahler geradestehen müssen", warnte der CSU-Politiker. "Die EZB wird damit zu einer Bad Bank und zu einer Gefahr für die Haushaltskonsolidierung in den Euro-Staaten." Damit sei der "Einstieg in eine Transferunion durch die Hintertür" vollzogen.

Michelbach warf EZB-Chef Mario Draghi vor, den Reformdruck auf Euro-Krisenstaaten zu senken und damit jene zu belohnen, die Reformen nur halbherzig in Angriff nähmen. "Es spricht Bände, dass ausgerechnet Italien in den vergangenen Tagen massiv auf einen Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB gedrängt hat", fügte der CSU-Politiker hinzu. "Es ist wie Frankreich ein Land, in dem die Regierung zwar viel über Reformen redet, aber kaum reformiert. Stattdessen lässt man sich lieber von der EZB bedienen."

Experten kritisieren EuGH-Gutachten zum Staatsanleihenkauf durch EZB

Am Gutachten des Generalstaatsanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wonach die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen aufkaufen darf, entzündet sich Kritik. Der Ökonom Bert Van Roosebeke vom Freiburger Centrum für Europäische Politik sagte dem "Handelsblatt" (Digitalausgabe): "Wir sind enttäuscht, weil der EuGH der EZB fast völlig freie Hand lässt." Man hätte sich konkrete Limits für den Ankauf von Staatsanleihen gewünscht. "Der Generalanwalt hätte zum Beispiel sagen können, dass die EZB nur maximal 20 Prozent der italienischen Staatsschuld ankaufen darf", sagte Van Roosebeke.

Insgesamt habe der EuGH-Generalanwalt den Ankauf der Staatsanleihen als legales geldpolitisches Instrument gewertet und damit eine andere Haltung eingenommen als das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter sähen die Gefahr, dass die EZB damit in die Wirtschafts- und Finanzpolitik eingreife, was ihr nicht erlaubt sei. Auf diese Zweifel sei der EuGH-Generalanwalt nicht eingegangen. Dagegen begrüßte der CDU-Europaparlamentarier Burkhard Balz das Gutachten.

Der Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments sagte dem "Handelsblatt": "Die Schlussanträge des Generalanwalts zeigen, dass der EuGH offenbar die Unabhängigkeit der EZB respektieren will. Sollte das Gericht bei seinem endgültigen Urteil, das erst in einigen Monaten ergehen wird, den Anträgen des Generalanwalts folgen, könnte das manche Bedenken ausräumen und den Euro insgesamt stärken."

EuGH-Generalanwalt: EZB-Ankaufprogramm unter Auflagen möglich

Das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen ist unter Auflagen mit den europäischen Verträgen vereinbar. Das erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinen Schlussanträgen an das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Voraussetzung für den Ankauf von Staatsanleihen sei, dass die Zentralbank derartige Käufe gut begründe und selbige verhältnismäßig seien. Der EuGH muss der Empfehlung des Generalanwalts zwar nicht folgen, hat dies in der Vergangenheit aber in den meisten Fällen getan. Das Bundesverfassungsgericht hatte den umstrittenen EZB-Beschluss zum Ankauf von Staatsanleihen im Februar 2014 dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Es war das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegten.

Draghi: EZB bereit für Staatsanleihenkäufe

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist nach den Worten ihres Präsidenten Mario Draghi bereit, die Wirtschaft in Europa durch die Käufe von Staatsanleihen zu stützen. "Alle Mitglieder des Rates der Europäischen Zentralbank sind entschlossen, unserem Mandat gerecht zu werden. Natürlich gibt es Differenzen darüber, wie das geschehen sollte. Aber es ist nicht so, dass wir unendlich viele Möglichkeiten hätten", sagte Draghi im Gespräch mit der Wochenzeitung "Die Zeit". Die Aussagen deuten darauf hin, dass die Notenbank bei ihrer nächsten Sitzung am 22. Januar trotz der Unsicherheit über den Ausgang der Wahl in Griechenland ein Anleiheprogramm beschließt. Griechenland wählt am 25. Januar ein neues Parlament und das in den Umfragen führende Linksbündnis Syriza hat angekündigt vom Sparkurs abzukehren. Mit den Anleihekäufen will die EZB das Wachstum ankurbeln und die Gefahr einer Deflation bekämpfen. Kritik an dem Vorhaben wies Draghi zurück. Die Inflationsrate liege deutlich unter dem Zielwert der EZB von knapp zwei Prozent. "Um das in dieser Phase zu erreichen, muss sie die Zinsen niedrig halten und auf eine expansive Geldpolitik hinarbeiten, die das Wachstum begleitet", sagte Draghi. "Unsere Aufgabe kann und darf nicht darin bestehen, die Reformaufgaben einzelner Regierungen zu übernehmen - nicht zuletzt deshalb, weil uns dazu die demokratische Legitimierung fehlt." Draghi trat außerdem Spekulationen entgegen, er könne nach Italien wechseln um Staatspräsident zu werden: "Es ist natürlich eine große Ehre, in Betracht gezogen zu werden, aber es ist nicht mein Job. Wichtig ist der Beruf, den ich gegenwärtig ausübe. Ich bin froh, ihn ausüben zu können, und ich werde ihn weiterhin ausüben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kranke in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige