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Drohendes Todesurteil gegen afghanischen Konvertiten

Archivmeldung vom 03.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Im afghanischen Mazar-e-Sharif, innerhalb des deutschen Mandatsgebietes, droht dem 25-jährigen Shoib Assadullah, einem afghanischen Konvertiten zum Christentum, am morgigen Dienstag, den 4. Januar, das Todesurteil wegen „Abfall vom Islam“. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, ist die Urteilsverkündung für 10.00 Uhr morgens Ortszeit (05.30 deutscher Zeit) festgesetzt. Die Hinrichtung könnte unmittelbar danach vollstreckt werden. Die IGFM geißelte die Todesstrafe für den Abfall vom Islam als eine „krasse Verletzung internationaler Menschenrechtsverträge, die auch für Afghanistan bindend sind“.

Der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen forderte Außenminister Westerwelle auf einzugreifen und seinen afghanischen Kollegen auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Afghanistans hinzuweisen.

Prozess wie zu Zeiten der Taliban
„Ein Schweigen Deutschlands zu einem Prozess, der so auch von den Taliban geführt worden wäre, würde den Sinn des deutschen Engagements in Afghanistan ad Absurdum führen – zumal sich der gesamte Vorgang innerhalb des deutschen Mandatsgebietes abspielt.“

Der 25-jährige Afghane Shoib Assadullah wurde am 21. Oktober 2010 in Mazar-e-Sharif von der Polizei verhaftet, weil er einem anderen Afghanen ein neues Testament in der Landessprache Darri gegeben hatte. Am 28. Dezember wurde ihm vom Gericht mitgeteilt, dass er wegen Abfall vom Islam hingerichtet würde, sollte er nicht bis zum 3. Januar dem Christentum abschwören.

Doch Shoib Assadullah weigert sich nach wie vor, wieder Muslim zu werden. Richter Sharif war für ein Statement zu dem Fall „nicht erreichbar“. Die IGFM rechnet daher mit der Hinrichtung des jungen Mannes, wenn es keine Intervention aus Kabul oder Berlin gäbe. Öffentliche Aufmerksamkeit des Westens könnte, wie schon im Fall des afghanischen Konvertiten Abdul Rahman Jawid im Jahr 2006, dazu führen, dass das Gericht wegen angeblicher „Unzurechnungsfähigkeit“ von einer Hinrichtung absieht.

Zweierlei Maß

„Ein Aufschrei des Entsetzens ginge durch Deutschland, sollte ein deutsches Gericht befinden, dass ein deutscher Bürger, der vom Christentum zum Islam konvertiere, nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sei und psychologisch behandelt werden müsse. Nicht anders muss es sein, wenn in Afghanistan ein Muslim Christ geworden ist. Es sei absurd, wenn beispielsweise in Pakistan jeder Übertritt eines Christen zum Islam in Zeitungen gefeiert werde, während Muslime, die zum Christentum übertreten wollen, mit dem Tode bedroht werden,“ erklärte der geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen.

IGFM: Vertragserfüllung einfordern

Im Völkerrecht ist die Religionsfreiheit verbindlich garantiert. Im wichtigsten Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen, dem internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), ist in Art. 18 Abs. 1 ausdrücklich das Recht festgeschrieben,  „(…) eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion (...) öffentlich (...) zu bekunden.“

Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlich bindenden zwischenstaatlichen Vertrag, den nicht nur Deutschland unterschrieben und ratifiziert hat, sondern auch Afghanistan. Die IGFM fordert daher Außenminister Westerwelle auf, nachdrücklich darauf zu bestehen, dass auch Afghanistan seine vertraglichen Verpflichtungen einhält.

Hintergrund: Konvertiten in Afghanistan

Entdeckten ehemaligen Muslimen droht in Afghanistan nach Angaben der IGFM die Ermordung durch Angehörige der eigenen Familie, des eigenen Clans oder durch Angehörige extremistischer islamischer Gruppen. Zu solchen Gruppen zählen nicht nur die Taliban im Süden und Osten des Landes, sondern auch eine Vielzahl anderer bewaffneter nichtstaatlicher Gruppen in Gebieten, die nie von den Taliban beherrscht wurden. Wird in Afghanistan die Abkehr eines Muslims von seinem bisherigen Glauben den Behörden bekannt, drohen dem Betroffenen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit Verhaftung, Misshandlung und extralegale Hinrichtung oder förmliche Verurteilung zum Tod.

Quelle: IGFM

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