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Grüne und EuGH machen Europa sturmreif: Österreich soll Grenzen zu Slowenien öffnen

Archivmeldung vom 03.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Pixabay, Bild zugeschnitten /WB/Eigenes Werk
Bild: Pixabay, Bild zugeschnitten /WB/Eigenes Werk

Die Sekundärmigration von sogenannten „Flüchtlingen“ innerhalb der EU wird für die Staaten, die als beliebteste Hauptziele gelten, zum immer größeren Problem. Nicht zuletzt deshalb kontrollieren Deutschland und auch Österreich ihre innergemeinschaftlichen Grenzen. Das schmeckt der europäischen Migrationslobby – allen voran den Grünen und auch dem Europäische Gerichtshof (EuGH), natürlich so gar nicht. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Vergangenen Dienstag hatte der EuGH erbost geurteilt, dass Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums nicht beliebig oft, sondern nur für jeweils sechs Monate erfolgen dürfen und nur dann, wenn eine neue ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit besteht, verlängert werden dürfen.

Hintergrund war die Klage eines Slowenen, der sich zweimal geweigert hatte, an der Grenze zu Österreich seinen Pass vorzuzeigen und dafür eine Geldstrafe von 36 Euro erhalten hatte. Weil die Grenzkontrollen seiner Meinung nach gegen EU-Recht verstießen, klagte er vor einem Gericht in Österreich. Bei diesem liegt auch die letzte Entscheidung über den Fall; der EuGH machte jedoch deutlich, dass Österreich seit 2017 keine neuen „Begründungen” für die seit der Migrationskrise von 2015 bestehenden und seither immer wieder verlängerten Grenzkontrollen zu Slowenien geltend gemacht habe.

Wirksame Maßnahme gegen Sekundärmigration

Österreich beharrt indessen darauf, dass die weiterhin bestehenden sekundären Migrationsbewegungen eine Fortsetzung der Grenzkontrollen zwingend erforderlich machten. Tatsächlich ist es bisher damit nachweislich gelungen, die Migrationsströme erheblich zu reduzieren. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte dann auch, Österreich werde definitiv weiter auf Grenzkontrollen setzen, „wenn es notwendig ist“, weil es unter den EU-Staaten nach Deutschland am zweitstärksten von illegaler Migration betroffen sei.

Dies zeigt sich selbst noch an der österreichisch-bayerischen Grenze, wo alleine im vergangenen Jahr 1.781 illegale Einreisen registriert wurden (von einer riesigen Dunkelziffer ganz zu schweigen!), was einer Steigerung von 37 Prozent gegenüber 2020 entspricht. Laut dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kommen hier sogar noch 181 aufgedeckte Schleusungsfälle (eine Steigerung von 47 Prozent) sowie Waffen- und Sprengstoffdelikte, Urkundsdelikte (etwa Passfälschungen oder Missbrauch von Ausweispapieren) hinzu.

Faesers Zickzackkurs

Auch in diesem Fall setzt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihren erratischen Kurs in der Grenzpolitik fort: Während sie sich seit Beginn der ukrainischen Flüchtlingskrise weigert, trotz flehentlicher Appelle, etwa des Bundesvorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, endlich überfällige wirksame Kontrollen an den völlig überlasteten deutschen Ostgrenzen zuzulassen, ordnete sie bereits am 14. April die Verlängerung der Kontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze um weitere sechs Monate an. Mit dem EuGH-Urteil im Rücken erheben nun – welche Ironie – Politiker der Grünen und Linken ausgerechnet gegen Faeser den Vorwurf, ein zu strenges Grenzregime zu betreiben.

Der grüne Innenpolitiker Marcel Emmerich forderte mit Bezug auf das Urteil gleich die komplette Abschaffung aller Grenzkontrollen. Ihm pflichtet die „fluchtpolitische Sprecherin” der Linkspartei, Clara Bünger, bei: „Ich muss mich doch wundern: Warum deckt die sozialdemokratische Innenministerin Faeser eine rechtswidrige Kontrollpraxis, die von den Unionsministern de Maizière und Seehofer zu verantworten ist?“ Auch der bayerische Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die Grenzkontrollen.

Bundesgrenzschutz begrüßt Status Quo

Der für die linksradikale Faeser völlig untypische Schritt könnte unter wahltaktischen Aspekten damit zu tun haben, dass sie – die ja das Amt der hessischen Ministerpräsidentin anstrebt, – sich für das kleine Zugeständnis ein wenig Schonung von der Union im Korruptionsskandal um den Frankfurter SPD-Oberbürgermeister Peter Feldmann erhofft. Faeser vermied bislang jeden Kommentar dazu.

Heiko Teggatz begrüßt indessen die Verlängerung der bayerisch-österreichischen Grenzkontrollen, was immer auch deren politische Hintergründe sein mögen: „Die Aufgriffe, die wir nach wie vor an dieser Route haben, sind ja gigantisch, egal ob in Passau über die Balkanroute oder in Rosenheim über die zentrale Mittelmeerroute.“  Im EuGH-Urteil sieht er keine Gefahr für deren Beibehaltung – auch, weil die Österreicher ihre Grenzkontrollen gegenüber Brüssel stets penibel begründet hätten."

Quelle: Wochenblick

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