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Terror gegen Israel mit deutscher Unterstützung?

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Blick auf Jerusalem Bild: Pixabay (lizenzfrei) Fotograf: Rodolfo Quevenco (Bearb.: gbs)
Blick auf Jerusalem Bild: Pixabay (lizenzfrei) Fotograf: Rodolfo Quevenco (Bearb.: gbs)

Hat Deutschland die Raketen mitfinanziert, die derzeit auf Israel abgefeuert werden? Der Bundesrechnungshof hat untersucht, ob Gelder des Auswärtigen Amtes (AA) über Umwege an die islamische Terrororganisation Hamas geflossen sind, will diese Informationen aber nicht preisgeben. Dagegen klagt nun das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zusammen mit der Rechtsanwältin Seyran Ates.

Sind Gelder des Auswärtigen Amtes über die muslimische "Wohlfahrtsorganisation" Islamic Relief an die radikalislamische Hamas geflossen? Mit diesem Thema beschäftigte sich der Deutsche Bundestag bereits im April 2019 (Drucksache 19/9415). Auf die "Kleine Anfrage" der FDP-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass "sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland über signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehende Organisationen" verfügten. Der Bundesregierung sei auch bekannt, dass Islamic Relief in Israel seit 2014 als "Teil des Finanzsystems der Hamas" verboten ist. Der Bundesrechnungshof überprüfe derzeit, ob Gelder des Auswärtigen Amtes über die Organisation an die Hamas geflossen seien. Nähere Auskunft darüber könne die Bundesregierung aber aus "Gründen des Staatswohls" nicht erteilen.

Ein Jahr später war die Untersuchung des Bundesrechnungshofs abgeschlossen und das Auswärtige Amt stellte jegliche Förderung von Islamic Relief ein, die zuvor in Millionenhöhe geflossen war. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden jedoch unter Verschluss gehalten. Die Berliner Rechtsanwältin und Mitbegründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee Seyran Ates, die sich schon seit geraumer Zeit mit den Verbindungen zwischen dem legalistischen, d.h. scheinbar gesetzeskonform agierenden, und dem militant-extremistischen Flügel des Islamismus beschäftigt, stellte daraufhin einen Auskunftsantrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): "Die Öffentlichkeit sollte erfahren, für welche Ziele diese angeblich ehrenvollen muslimischen Wohltätigkeitsorganisationen eintreten, für deren Projekte namhafte Politiker wie Bundespräsident Steinmeier werben", so Ates. "Sollten über Islamic Relief tatsächlich Gelder an die Hamas geflossen sein, reicht es nicht aus, die staatliche Förderung einzustellen. Denn Organisationen, die mit Terroristen zusammenarbeiten und antisemitische Wahnideen verbreiten, müssen verboten werden!"

Der Bundesrechnungshof lehnte die IFG-Anfrage ab und wies auch den darauf erfolgten Widerspruch der Rechtsanwältin zurück. Dagegen hat Seyran Ates nun mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) Klage erhoben. Finanziert wird das Klage-Verfahren mit Mitteln der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), aus der auch das Institut für Weltanschauungsrecht hervorgegangen ist. "Es ist wichtig, die Öffentlichkeit über die Verbindungen zwischen dem legalistischen und dem militanten Islamismus aufzuklären, denn beide Strömungen verfolgen letztlich dieselben verfassungsfeindlichen Ziele und sind zum Teil auch personell miteinander verflochten", sagt Stiftungssprecher Michael Schmidt-Salomon und fügt hinzu: "Bei alldem geht es selbstverständlich nicht um einen 'Generalverdacht gegen Muslime', sondern ganz im Gegenteil darum, liberale Gläubige wie Seyran Ates oder Mouhanad Khorchide in ihrem Kampf gegen fundamentalistische Strömungen des Politischen Islam zu unterstützen."

Einrichtung einer Dokumentationsstelle "Politischer Islamismus"

Die Strategien, die Islamic Relief nutzt, um sich hierzulande im politischen Establishment zu etablieren, hat der Leiter der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) Carsten Frerk Anfang 2021 analysiert. "Wir erwarten, dass solche Erkenntnisse zu Konsequenzen führen", erklärt gbs-Sprecher Schmidt-Salomon. "So sollten sich Politikerinnen und Politiker wie Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier, Malu Dreyer oder Hannelore Kraft, die in den letzten Jahren als 'prominente Unterstützer" von Islamic Relief aufgetreten sind, mit klaren Worten von dieser Organisation distanzieren, die in Israel aus guten Gründen verboten ist."

Damit deutsche Politikerinnen und Politiker nicht weiterhin "aus falsch verstandenem Multikulturalismus in die Fänge totalitär denkender Islamisten geraten", fordert die gbs die Einrichtung einer Dokumentationsstelle "Politischer Islamismus". Auch der Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide und die Ethnologin Susanne Schröter, die im wissenschaftlichen Beirat der österreichischen "Dokumentationsstelle zum Politischen Islam" mitwirken, würden die Einrichtung einer solchen Stelle in Deutschland sowie die Offenlegung der Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofs begrüßen: "Der deutsche Staat hat sich in der Integrationspolitik zum Teil auf äußerst zwielichtige Partner eingelassen. Hier besteht dringender Aufklärungsbedarf!", sagt Mouhanad Khorchide, Professor für islamische Religionspädagogik an der Universität Münster. Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI), ergänzt: "Man kann den Antisemitismus nicht öffentlich verurteilen und gleichzeitig Organisationen fördern, die den Antisemitismus schüren! Wahrscheinlich wussten die meisten Politikerinnen und Politiker nicht, was sie tun. Umso wichtiger ist es nun, die Strukturen des legalistischen Islamismus sichtbar zu machen!"

Quelle: Giordano Bruno Stiftung (ots)

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