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„An Leib und Leben bedroht“: Flüchtlinge machen Heimaturlaub

Archivmeldung vom 26.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: magann / pixelio.de
Bild: magann / pixelio.de

Immer wieder besuchen zahlreiche eritreische Flüchtlinge ihr Heimatland, berichtet die „Basler Zeitung“ (BaZ) unter Berufung auf eigene Recherchen.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Die Eritreer besitzen Reiseausweise als Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene, die trotz abgelehntem Asylantrag in der Schweiz bleiben können. Mit dem Pass und der von der Schweiz bezogenen Sozialhilfe machen sie nun regelmäßig Urlaub in ihrer Heimat, aus der sie zuvor geflüchtet waren.

„Viele von ihnen fliegen nicht etwa nach Italien, Deutschland oder nach Schweden, wo es große Gemeinden aus Eritrea gibt. Sie fliegen in ihre Heimat. Also in das Land, in dem sie gemäß der Flüchtlingspolitik von Bundesrätin Simonetta Sommaruga „an Leib und Leben bedroht“ sind und darum nach einem abgewiesenen Asylantrag zurzeit keinesfalls zurückgeschafft werden können“, schreibt die Zeitung.

Aus Vorsicht nehmen die Flüchtlinge jedoch keine Direktflüge, sondern machen zum Beispiel Zwischenstation in Istanbul. Von dort geht es in die sudanesische Hauptstadt Khartum oder nach Äthiopien in die Hauptstadt Addis Abeba. Von dort nehmen die Eritreer Busse. Dies bestätigen die Boardingkarten der in Zürich einsteigenden Eritreer, die dem Blatt zur Verfügung standen.

„Es sind täglich bis zu fünfzig Personen, die so die Schweiz verlassen und in ein Nachbarland von Eritrea fliegen. Hin- und Rückflug via Istanbul kosten in der Hochsaison im Sommer rund 650 Franken. Derzeit sind sie für 599 Franken zu haben“, so die BaZ.

Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt es Schwierigkeiten, einen Missbrauch nachzuweisen, da die Eritreer neben den von der Schweiz ausgestellten Dokumenten die heimatlichen Reisedokumente benutzen.

„Das bedeutet im Klartext, dass zahlreiche Eritreer, die im Asylverfahren mehrheitlich nicht ihren eritreischen Pass vorweisen können, plötzlich wieder über Reisedokumente verfügen, wenn sie auf Heimaturlaub fahren“, schreibt die Zeitung."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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