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Dokumente zu MH17 sollen zeigen: Kein Buk-System in der Nähe von Abschussort registriert

Archivmeldung vom 18.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der rechte Cockpitteil. Man kann an der Oberseite über den Fenstern mehrere parallele Einschläge sehen. Diese können nur von einer Doppellauf Bordkanone eines Kampffliegers stammen. Es ist völlig unmöglich, dass die unspezifisch ausgerichteten Einschläge von Shrapnellmunition einer BUKM1 Luftabwehrrakete eine solche exakte Parallelität hervorbringen. Ausserdem kann man mehrere runde Löcher in den Fensterscheiben oder in Fensternähe erkennen. Bild: Screenshot http://nos.nl/artikel/2004822-cockpit-van-mh17-boeing-geborgen.html
Der rechte Cockpitteil. Man kann an der Oberseite über den Fenstern mehrere parallele Einschläge sehen. Diese können nur von einer Doppellauf Bordkanone eines Kampffliegers stammen. Es ist völlig unmöglich, dass die unspezifisch ausgerichteten Einschläge von Shrapnellmunition einer BUKM1 Luftabwehrrakete eine solche exakte Parallelität hervorbringen. Ausserdem kann man mehrere runde Löcher in den Fensterscheiben oder in Fensternähe erkennen. Bild: Screenshot http://nos.nl/artikel/2004822-cockpit-van-mh17-boeing-geborgen.html

Die militärische Aufklärung der Niederlande hat keinen einzigen Buk-Raketenkomplex entdeckt, der die malaysische Boeing über der Ukraine im Jahr 2014 abgeschossen haben könnte. Darüber berichtet der Journalist und Autor eines Films über die Flugzeugkatastrophe, Max Van der Werff, in dem Artikel „Lief bei der MH17-Untersuchung alles korrekt ab?“. Das schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter ist auf der deutschen Webseite zu lesen: "Auf seiner Webseite veröffentlichte Van der Werff einige Dokumente der Ermittlungsgruppe, darunter ein Schreiben vom 21. September 2016 von der Rechtsabteilung des militärischen Aufklärungsdienstes der Niederlande MIVD, adressiert an die Staatsanwaltschaft. Demnach hatte der MIVD geprüft, ob Buk-Raketen mit dem MH17-Absturz in Verbindung  stehen könnten.

In dem Schreiben geht es um elf Stützpunkte, wo sich im Juni und Juli 2014, als sich die Tragödie ereignete, sich die ukrainischen Buk-Raketen befanden. Nach MIVD-Angaben befanden sich sämtliche elf Buk-Komplexe in einer Entfernung von mindestens 66 Kilometern vom Absturzort. Außerdem wurden drei russische Komplexe in Russland ausfindig gemacht.

„Ausgehend von den in der Tabelle angeführten Angaben, wird offensichtlich, dass der MH17-Flug außerhalb der Erreichbarkeit aller russischen und ukrainischen Buk-Stationierungsorte lag“, heißt es in dem Schreiben.

Laut Van der Werff ist die Tatsache erstaunlich, dass die niederländischen Militärs „über ausführliche Informationen über die Stellungen der russischen mobilen Buk-Komplexe (die nicht auf den Hauptstützpunkten stationiert sind) verfügen, während die meisten ukrainischen Buk-Komplexe auf ihren stationären Positionen in den Stützpunkten angegeben sind“.

Des Weiteren geht der Autor der Frage nach, dass Kiew seine Buk-Systeme in den Stützpunkten hatte und während der Operation im Donezbecken seine Flugabwehrmittel nicht verlegt hatte.

„Inwieweit ist das wahrscheinlich angesichts der Tatsache, dass die Flugabwehrmittel der Ukraine am 12. Juli 2014 in volle Kampfbereitschaft versetzt wurden?“, so der Journalist. Zudem hieß es im Dokument an die Staatsanwaltschaft: „Angesichts des Ortes der identifizierten Systeme und der Geschwindigkeit, mit der sie verlegt werden können… ist es kaum wahrscheinlich, dass ein Raketenkomplex Buk-M1, der den ukrainischen Streitkräften gehörte, in dieser Zeitspanne verlegt werden konnte, dass der MH-17-Flug in seinen Treffbereich gelangte.“

Darüber hinaus heißt es in dem Dokument, dass die Aufklärung „andere bodengestützte Flugabwehrmittel analysierte, die sich im Juli 2014 in der Region befanden und die aus der Sicht der schnellen operativen Stationierung, technischen Eigenschaften und Ortes das MH17-Flugzeug abschießen gekonnt hätten“. Laut dem Dokument handelt es sich um ukrainische Flugabwehrsysteme S300PS Wolchow M6 sowie das System S-300PM2 Favorit, die in der russischen Armee in Dienst stehen.

Zu diesem Thema führt der Journalist folgendes Zitat an: „Alle identifizierten ukrainischen Systeme S300PS Wolchow M6 waren mindestens 250 km von der Abschussstelle des MH17-Flugzeugs entfernt. Das System S300PS Wolchow M6 hat eine maximale Reichweite von 75 km. Auf dieser Grundlage kommt der MIVD zu dem Schluss, dass dieses System nicht verwendet wurde, um das MH17-Flugzeug abzuschießen“.

Weiter heißt es in dem Dokument, dass der einzige identifizierte Komplex, der eine ziemlich große Reichweite hat, um dieses Flugzeug abzuschießen, zwei Raketensysteme S300PM2 Favorit der russischen Streitkräfte sind, die unweit Rostow am Don stationiert sind.

„Bei MIVD gibt es Informationen von Partnern, die auf den Einsatz der Radaranlagen zur Feuerlenkung 36N8 zum Start der Boden-Luft-Rakete des Typs 48NS am 17. Juli 2014 hinweisen würden. Dieser Ort befindet sich in unmittelbarer Nähe großer Ortschaften, und der Raketenstart hätte wohl zu Berichten in Sozialen Netzwerken und anderen Medien geführt. MIVD weiß nichts von solchen Publikationen“, zitiert der Journalist den Text des Schreibens.

Van der Werff sagte nach der Analyse der aufgezählten Fakten, dass der militärische Aufklärungsdienst der Niederlande am 21. September 2016 keine Informationen aus einer zuverlässigen Quelle bekommen habe, dass irgendein russischer Komplex Buk-M1 die Grenze zur Ukraine während des Konfliktes überquert hätte.

„Das bringt uns zurück zu der Frage, die wir zu Beginn dieses Artikels stellten – wurde die MH17-Untersuchung ordentlich durchgeführt? Ausgehend von den Untersuchungen in den vergangenen Jahren habe ich Zweifel, und der Inhalt der neuen Informationen aus diesen vier Dokumenten verstärkt diese Zweifel“, so Van der Werff.

Neue Ermittlung bestätigt Russlands Recht

Die Ermittlung des niederländischen Journalisten Max van der Werff im Fall des am 17. Juli 2014 über der Ostukraine abgestürzten malaysischen Passagierflugzeuges (Flug MH17) kann laut dem Kreml-Sprecher Dmitri Peskow als Bestätigung dafür dienen, dass Moskau Recht hat.

„Sie wissen, dass Russland leider das Recht abgesprochen wurde, Mitglied der internationalen Ermittlungsteams zu werden. Deshalb waren wir immer skeptisch und misstrauisch gegenüber den unfertigen Schlussfolgerungen, die voreilig sind und nicht auf einem ernsthaften Ansatz beruhen“, sagte Peskow am Dienstag.

Auf die Journalistenfrage, warum Moskau eine Mitgliedschaft in dem internationalen Ermittlungsteam fordere, obwohl das Flugzeug nicht auf russischem Territorium abgestürzt sei und es sich nicht um ein russische Maschine handele, erinnerte Peskow daran, dass nach Beginn der Ermittlungen „Russland sofort dessen beschuldigt wurde, was es nicht getan hat“.

Die Staatsanwaltschaft der Niederlande hat diese Informationen bereits kommentiert:

„Die niederländische Staatsanwaltschaft kann sich nicht zu bestimmten Bezeugungen oder Beweisen äußern. Dies wird nur im Gerichtssaal geschehen“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Tragödie über Donezbecken

Die malaysische Boeing 777, die am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur war, stürzte ab. An Bord befanden sich 298 Menschen, alle kamen ums Leben. Die meisten Opfer waren Staatsbürger der Niederlande.

Kiew warf die Tragödie den Aufständischen vor, die daraufhin erklärten, dass sie nicht über Mittel verfügen, mit denen ein Flugzeug in solch einer Höhe abgeschossen werden könnte. In dem Bericht der internationalen Ermittlergruppe hieß es, dass der Buk-Komplex aus Russland gebracht und anschließend zurückgebracht wurde.

Moskau sprach mehrere Male von der Voreingenommenheit der Ermittlung, deren Schlussfolgerungen nur auf den Angaben ruhen, die von der Ukraine erhalten wurden. Experimente des Konzerns Almas-Antej, Herstellers der Buk-Komplexe, bestätigen ebenfalls, dass das Flugzeug über dem Territorium abgeschossen wurde, das von den ukrainischen Streitkräften kontrolliert wird.

Der einzige zugängliche „Augenzeuge“, der unmittelbar an den Kampfhandlungen an dem Ort, der für die Ermittlung vom Interesse ist, teilnahm, ist der ehemalige Kommandeur einer Flugabwehreinheit der Volksrepublik Donezk, Wladimir Zemach. Er dementiert seine Beteiligung an der Tragödie. Der Gerichtsprozess gegen die Verdächtigen soll am 9. März beginnen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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