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Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Bundesregierung, sich für menschenrechtskonforme Kontrollen der EU-Außengrenze am Mittelmeer einzusetzen

Archivmeldung vom 08.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung, sich ausdrücklich zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen zu bekennen, die gegenüber Menschen bestehen, die bei Kontroll- und Rettungsmaßnahmen jenseits der EU-Außengrenze angetroffen werden.

"Die Menschenrechte und die EU-Grundrechte verbieten es, diese Menschen durch das Zurückweisen in Nicht-EU-Staaten der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen auszusetzen", sagte Ruth Weinzierl, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Das derzeit geltende EU-Recht sei defizitär und müsse dringend geändert und ergänzt werden, so Weinzierl. Insbesondere sei europarechtlich zu regeln, dass die betroffenen Menschen Zugang zu einem Verfahren in einem EU-Staat haben, in dem ihre Schutzbedürftigkeit geprüft wird. "Die fehlende Klarheit über Verpflichtungen und Zuständigkeiten beim Menschenrechts- und Flüchtlingsschutz senkt die Bereitschaft zur Seenotrettung und zur menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Menschen erheblich", so Weinzierl.

"Deutschland trifft nicht nur politisch, sondern auch rechtlich die Mitverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte an der gemeinsamen EU-Außengrenze", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Instituts. Deutschland müsse sich daher für eine menschenrechtsorientierte externe EU-Migrationspolitik sowie eine EU-interne Lastenteilung einsetzen.

Auf EU-Ebene werden derzeit Leitlinien über die Behandlung von Personen erarbeitet, die bei Abfang-, Kontroll- und Rettungsmaßnahmen an und jenseits der südlichen Seegrenze der EU angetroffen werden. Hinter die Staatsgrenzen verlagerte Migrationskontrollen sind Teil der im Rat erarbeiteten Grenzschutzstrategie. Sie werden unter anderem im Rahmen gemeinsamer EU-Einsätze durchgeführt und von der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert. Daran ist auch Deutschland beteiligt.

Zur Klärung relevanter menschenrechtlicher Fragen hat das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Policy Paper veröffentlicht. Das Papier fasst die wesentlichen Ergebnisse eines vom Institut erstellten Gutachtens zusammen und formuliert Empfehlungen an die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Institut für Menschenrechte

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