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Bedroht EU Tschechiens Souveränität?

Archivmeldung vom 26.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Tschechische Flagge
Tschechische Flagge

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  Sébastien Avenet

Der angesehene tschechische Politologe und Publizist Rudolf Mládek hat sich zur Beschränkung der tschechischen Souveränität und einem möglichen EU-Austritt des Landes in einem Gespräch mit Sputnik geäußert.

Auf der deutschen Webseite des online Magazins ist dazu zu lesen: "Der Politologe kommentierte die „Unabhängigkeitserklärung der Tschechischen Republik“, die am 11. September im Internet veröffentlicht wurde. Das Dokument hat der Kandidat für den Senat des Parlaments der Tschechischen Republik Michal Malý verfasst und der Politiker Petr Mach, der Schriftsteller und Publizist Benjamin Kuras sowie der ehemalige tschechische Präsidentschaftskandidat Jiří Hynek unterschrieben.

Die „Unabhängigkeitserklärung“ lehnt die Stärkung europäischer Strukturen ab, falls diese die Souveränität Tschechiens beeinträchtigt. Laut Mládek kann die Deklaration zwar übertrieben wirken, enthalte jedoch einen „rationalen Kern“.

„Selbst der Name, der an die Unabhängigkeitserklärung der USA von 1776 erinnert, zeugt davon, dass die Autoren den Druck, die Unfreiheit und ein ungerechtes Verhältnis seitens den EU-Institutionen fühlen“, zitiert Sputnik Tschechien den Politologen.

Prag habe einen Teil seiner Souveränität nach der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon verloren. „Diese Beschränkungen sind teilweise, aber wesentlich“.

„Die Mitarbeit in internationalen Organisationen beschränkt die Souveränität der Tschechischen Republik in der überwältigenden Mehrheit der Fälle nicht. Die Situation mit der Europäischen Union ist anders. Man kann jedoch aus jedem Vertrag aussteigen. Natürlich wird das seine Folgen haben“.

Der Experte brachte seine Meinung über den Antrag auf ein Strafverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen den zweiten Artikel des EU-Vertrages, der die europäischen Normen und Prinzipien der Rechtshoheit verkündet, zum Ausdruck. Das Verfahren, dem das Europäische Parlament Mitte September zugestimmt hat, kann theoretisch zum Entzug von Budapests Stimmrecht im Rat der Europäischen Union führen.

Mládek findet den zweiten Artikel etwas vage. „Um einen Verstoß dagegen zu beweisen, braucht man mehr Belege, als eine teilweise Beschränkung der Tätigkeit des US-Unternehmens (George – Anm. d. Red.) Soros“.

Das ungarische Parlament hatte das Gesetzespaket, welches die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen stark reglementiert und Flüchtlingshelfer mit Gefängnisstrafen bedroht, im Juni verabschiedet. Es führt im ungarischen Strafgesetzbuch unter anderem den Straftatbestand der „Beihilfe zur illegalen Migration“ ein.

Das Gesetzespaket wird unter Anspielung auf George Soros, Milliardär und Gründer der Gruppe von Stiftungen „Open Society Foundations“*, als „Stop-Soros-Gesetz“ bezeichnet. Der ungarische Ministerpräsident, Viktor Orban, kritisierte den US-Unternehmer mehrmals. Aus Orbans Sicht mischten sich die von Soros finanzierten Organisationen in den Wahlkampf in Ungarn ein und propagieren die Unterstützung der Migration im Land.

In Brüssel werden die ungarischen Behörden vor allem für die Weigerung kritisiert, die Entscheidungen der Europäischen Union im Bereich Migrationspolitik zu erfüllen. Mitte Juli hatte die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof bereits eine Beschwerde gegen Ungarn eingereicht, da es die EU-Vorschriften zur Asylgewährung für Flüchtlinge nicht befolgt hatte."

* Die Stiftung „Open Society Foundations“ ist eine Organisation, deren Tätigkeit auf dem Territorium Russlands durch einen Beschluss der Staatsanwaltschaft vom 26. November 2015 als unerwünscht eingestuft worden ist.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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