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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Tymoschenko ist in der Ukraine gut aufgehoben

Archivmeldung vom 02.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julija Wolodymyriwna Tymoschenko Bild: Flappiefh / de.wikipedia.org
Julija Wolodymyriwna Tymoschenko Bild: Flappiefh / de.wikipedia.org

Laut einer Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erhält die inhaftierte ehemalige Premierministerin Julija Tymoschenko "eine angemessene medizinische Versorgung in einer geeigneten Institution". Die ukrainische Regierung sieht sich durch diese Beurteilung in ihrer Rolle bestätigt, und das den "nahezu hysterischen Anschuldigungen" zum Trotz.

Im März diesen Jahres erliess das Gericht eine einstweilige Anordnung und forderte die ukrainische Regierung dazu auf, eine angemessene medizinische Versorgung für die Gefangene zu gewährleisten und mehrere -Fragen zur Gesundheit und Inhaftierung der ehemaligen Premierministerin zu beantworten.

Da die ukrainische Regierung mit dem Gerichtshof zusammenarbeitete, wurde die Anordnung nun aufgehoben - eine Bestätigung für die ukrainische Regierung und die Gefängnisbehörden in Charkiw, wo Tymoschenko inhaftiert ist.

Ein Sprecher des ukrainischen Aussenministeriums sagte: "Wenn Sie das heutige Urteil lesen, werden Sie feststellen, dass es einfühlsamer nicht hätte sein können."

"Der Gerichtshof nimmt die Beschwerden Tymoschenkos zur Kenntnis, keine ausreichende medizinische Versorgung für ihre zahlreichen Gesundheitsprobleme erhalten zu haben. Er bestätigte jedoch zugleich, dass die von Tymoschenko angeforderten unabhängigen deutschen Ärzte sie zwischen dem 13. und 15. April in einem Krankenhaus ausserhalb des Gefängnisses untersucht hatten", so der Regierungssprecher.

Das Gerichtsurteil befasst sich ausserdem mit dem zwanzigtägigen Hungerstreik der Inhaftierten und den Blutergüssen, die sie sich während einer handgreiflichen Auseinandersetzung beim Transport vom Gefängnis in das ausserhalb gelegene Krankenhaus, dem Central Clinical Hospital of the State Railway in Charkiw, zugezogen hatte.

"Der Europäische Gerichtshof hat sich mit all diesen sensiblen Themen beschäftigt und dennoch zu Gunsten der ukrainischen Regierung entschieden", so der Sprecher.

"Wir hoffen, dass durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof die nahezu hysterischen Anschuldigungen in Bezug auf Julija Tymoschenko ein Ende nehmen, die von den Medien bereits als Tatsachen verbreitet wurden", schloss der Sprecher.

Im Oktober letzten Jahres war Tymoschenko für die Überschreitung von Amtsbefugnissen in ihrer Rolle als Premierministerin und dem infolgedessen abgeschlossenen Gasvertrag mit Russland zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Aufgrund dieses Vertrags entstehen der Ukraine nach wie vor zu hohe Kosten für ihren Energiebedarf.

Im Dezember letzten Jahres kontaktierte der Europäische Gerichtshof die ukrainische Regierung wegen der von Tymoschenko vorgebrachten Beschwerden. In den sieben Monaten seither hatte die Regierung die Untersuchungen hinsichtlich der medizinischen Versorgung und der Gesundheit von Tymoschenko vollständig unterstützt.

Der Gerichtshof wird sich weiterhin mit der Angelegenheit befassen, und die beteiligten Parteien haben nun Gelegenheit, schriftlich auf das heutige Urteil zu reagieren.

Quelle: Ministry of Foreign Affairs of Ukraine (ots)

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