Tausende anerkannte Flüchtlinge reisen aus Griechenland weiter
Mehrere Tausend bereits in Griechenland anerkannte Flüchtlinge sind offenbar über Landwege und per Flugzeug nach Deutschland weitergereist und haben hier erneut Asyl beantragt. Insgesamt hätten in den Monaten Januar bis Mai dieses Jahres rund 8.000 Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Antrag auf Schutz gestellt, obwohl sie bereits von den griechischen Behörden einen Schutzstatus erhalten hätten, teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Funke-Mediengruppe mit.
Im Jahr 2024 waren es demnach insgesamt mehr als 26.000.
Diese
sogenannte Sekundärmigration ist möglich, weil anerkannte Schutzsuchende
nach den Regeln des Schengener Grenzkodex' bis zu 90 Tage innerhalb
eines halben Jahres frei in ein anderes EU-Land reisen dürfen. Einen
weiteren Antrag auf Asyl in einem anderen EU-Staat dürfen die
Flüchtlinge nach europäischem Recht jedoch nicht stellen.
"Personen,
denen Schutz in Griechenland zuerkannt wurde, müssen den Schutz auch
dort in Anspruch nehmen", teilte das Ministerium mit. Viele der
anerkannten Flüchtlinge reisen nach Informationen der Funke-Zeitungen
per Flugzeug aus Griechenland weiter nach Deutschland. Die Gewerkschaft
der Polizei (GdP) übt deutliche Kritik. "Die Bundespolizei kontrolliert
Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen
oder Österreich, wir sind an der Landesgrenze mit massivem
Personaleinsatz unterwegs, überprüfen strikt auf mögliche irreguläre
Einreisen von Migranten und Schutzsuchenden. Zugleich klafft eine Lücke
an den Flughäfen", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs
Bundespolizei, den Funke-Zeitungen.
"Wir kontrollieren die
Landgrenzen, und haben gleichzeitig an Flughäfen kaum Handhabe gegen
illegale Migration. Das ist absurd." Roßkopf hebt hervor, dass es für
die Bundespolizei "dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und auch zur
Zurückweisung der sogenannten Sekundärmigration" geben müsse. Die
Maßnahmen müssten sowohl mit anderen europäischen Staaten als auch mit
den Fluggesellschaften abgestimmt werden.
Im April hatte das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass "alleinstehenden,
erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten"
bei einer Rückkehr nach Griechenland "keine erniedrigenden oder
unmenschlichen Lebensbedingungen" drohen würden. Die Entscheidung kann
Rückführungen der Behörden von jungen Männern nach Griechenland in
Fällen von Sekundärmigration erleichtern.
Die
Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl spricht dagegen weiterhin von
einer "inhumane Situation der Geflüchteten" in Griechenland, die sich
"seit Jahren nicht grundlegend verändert" habe. "Weiterhin gilt die
drastische Formel: Kein Bett, kein Brot, keine Seife", sagte Meral
Zeller, Referentin in der Europaabteilung von Pro Asyl, den
Funke-Zeitungen. Viele Schutzsuchende würden nach der Anerkennung
zunächst auf der Straße landen und "provisorisch für ein paar Nächte bei
wechselnden Bekannten" unterkommen. "Die Bedingungen sind prekär und
alles andere als sicher", hob Zeller hervor.
Quelle: dts Nachrichtenagentur