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Ein edles Brüderpaar: Einer erlässt Haftbefehl gg. Putin wg. Kinderverschleppung, der andere belästigt Kinder sexuell

Archivmeldung vom 01.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
In der Ukraine. Foto: manhhai via flickr, Bildlizenz: CC BY 2.0
In der Ukraine. Foto: manhhai via flickr, Bildlizenz: CC BY 2.0

Der Menschenrechtsanwalt und Chef-Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IstGH) in den Haag, Karim Khan, ist die treibende Kraft hinter dem Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Dieser soll ukrainische Kinder verschleppt haben. Herrn Karim Khans Bruder Imrad Ahmad Khan ist im Februar vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Er hatte einen Minderjährigen sexuell missbraucht. Hierzu schreibt Niki Vogt

Weiter schreibt sie wie folgt: "Den Haags Chefankläger Karim Khan wirft dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zahlreiche Kriegsverbrechen in der Ukraine vor. Die nachweislich ebenfalls geschehenen Kriegsverbrechen der ukrainischen Militärs an russischen Kriegsgefangenen, die Kriegsverbrechen an den russischstämmigen Bewohnern im Donbass, die menschenrechtswidrigen Bombardierungen von Schulen und Kindergärten wird er sicher genauso gewissenhaft aufarbeiten und Herrn Präsident Selenskij ebenfalls verhaften lassen und zur Rechenschaft ziehen. Darauf können und müssen wir vertrauen.

Sein Engagement für die schutzlosesten Menschen in dem ganzen, fürchterlichen Krieg ist edel und lobenswert, wenn auch sehr spät. Denn die Bevölkerungen der beiden Donbassrepubliken waren schon seit dem Euromaidan ständigen Angriffen ausgesetzt.

Es starben viele Tausende schon während dieser Zeit an den Artilleriebeschüssen. Schon 2015 stellte ein Uno-Bericht fest, dass innerhalb des ersten Jahres 6.000 Menschen gestorben waren. Durch Angriffe der ukrainischen Truppen:

Unter den Opfern seien viele Zivilisten, teilte der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Seid Ra’ad al-Hussein, in Genf mit. Frauen, Kinder und ältere Leute hätten besonders unter dem „gnadenlosen“ Konflikt gelitten. In dem Bericht ist von willkürlichen Erschießungen, Verschleppungen und Folter die Rede.“

Es ist sehr schwer, neutrale Berichte in den Qualitätsmedien über die massiven Menschenrechtsverletzungen und auch Massaker an der Bevölkerung in der Ostukraine zu finden. Aber es gibt sie bisweilen. So berichtet die Seite Telepolis im Februar 2020:

„Insgesamt 600 Klagen von durch ukrainische Geschosse Geschädigte aus dem Frontgebiet der „Volksrepublik Lugansk“ wurden mit Hilfe von Memorial-Lugansk schon beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht, erklärt Sergej Below von Memorial- Lugansk. Außerdem seien 300 Klagen wegen ukrainischer Kriegsverbrechen und „Genozid“ beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht worden.“

„Wie die Stadtverwaltung (der Frontstadt Perwomajsk) berichtet, wurden wegen der Beschießungen von Seiten der ukrainischen Armee alle sechs Kohlebergwerke stillgelegt. Nur Unternehmen aus den Bereichen Nahrungsmittelindustrie, Maschinenbau und Metallurgie seien noch in Betrieb, so die Stadtverwaltung. (…) Wie hoch sind die Opferzahlen für die „Volksrepublik Lugansk“ in den sechs Kriegsjahren? Letztes Jahr gab die Staatsanwaltschaft der LNR bekannt, man habe den Tod von 2954 Bürgern, den Tod von 29 Kindern sowie 1296 Verletzte dokumentiert. „Faktisch“, so heißt es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft, sei die Zahl der Geschädigten in der LNR aber „weit höher“.“

Die Lehrerin Olga schildert dem Telepolis-Journalisten die Zustände unter denen die Bewohner der Lugansker Volksrepublik leben bzw. sterben. Mehrere Tausend sind bei den Angriffen allein auf diese Stadt gestorben. Die Lehrerin berichtet:

(Olga:) „Die Toten wurden zunächst dort beerdigt, wo sie starben. Dann wurden sie auf Friedhöfe umgebettet. Denn während der Bombardierungen konnte man die Menschen nicht normal beerdigen. Viele Menschen wussten nicht, dass ihre Angehörigen gestorben sind. Sie haben sie dann aber auf Video-Dokumentationen gesehen.“ (Frage:) „Kommt es jede Nacht zu Beschießungen?“ (Olga:) „Nicht nur nachts. Als ich jetzt hierherging, habe ich gehört, dass irgendwo geschossen wurde. Im letzten Jahr, am 20. Juli, sind Geschosse zu einem Haus geflogen. Das war im Wohnbezirk „40 Jahre Sieg“. Eine Frau starb. Sie war nach draußen gegangen, um ihren Hund auszuführen. Da wurde sie getroffen. Die Frau war etwas über 50 Jahre alt.“ (Frage:) „Wie reagierte die Bevölkerung?“ (Olga:) „Die Menschen waren erschüttert, denn sie waren es schon nicht mehr gewohnt, dass man auf die Stadt schießt. Die Kinder haben Angst.“

Auch ein Bericht der UNICEF aus dem Mai 2019 beleuchtet die Situation insbesondere der Kinder im Donbass, um die es ja bei dem Strafbefehl gegen Putin geht:

„Einschusslöcher in den Fenstern der Klassenzimmer, gefährliche Fahrten mit dem Schulbus, Bomben-Schutzräume in Kellern und nicht explodierter Sprengstoff in Schulhöfen: Das ist heute der Alltag vieler Kinder in der Ost-Ukraine.

„Manchmal bringen wir unser Spielzeug hierher, damit das Warten nicht so langweilig wird“, sagt Lera (10) über die Schutzübungen an ihrer Schule. Während der wöchentlichen Übungen im Bunker unterhalb des Schulgebäudes lernen die Kinder, was sie tun müssen, wenn die Schule beschossen wird. (…) Immer wieder werden bei den Kämpfen zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen auch Schulen heftig beschossen. Mehr als 400.000 ukrainische Mädchen und Jungen gehen an vorderster Front zur Schule. Ihre Schulgebäude stehen direkt in der Schusslinie. Die anhaltenden Kämpfe hinterlassen Spuren in den Seelen der Kinder. Nachts können sie nicht schlafen, weil in ihrer Nähe Granaten fallen und laute Explosionen verursachen.“

Der UNICEF-Artikel zeigt ein Foto, auf dem die kleine Masha in ihrem Klassenzimmer steht, nachdem ein Panzer der Ukrainischen Armee die Schule beschossen hat.

Haben Sie, lieber Leser, solche Beiträge in der Presse gelesen? Wenn überhaupt, dann doch sehr vorsichtig und eingefärbt. Die Opfer von Beschuss durch die Milizen der Volksrepubliken (Ostukrainie, Donbass), die es auch gibt! werden allerdings mit großen Reportagen und Fotos breit berichtet.

Wenige Mainstreammedien berichteten von dem unglaublichen Leid und der Angst der Kinder in der „Ostukraine“, also den Volksrepubliken im Donbass (Rebellengebiet/Separatisten). Die Rheinische Post berichtet auch ausschließlich von der „Ostukraine“, um nicht klar zugeben zu müssen, dass es die Kiewer Truppen sind, die dort bombardieren und alles verminen. Aber immerhin, man berichtet, wo fast alle anderen schweigen.

Seit über acht Jahren werden Kriegs-Waisenkinder nach Russland in SOS-Kinderdörfer gebracht, Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf hat sich vorbildlich darum bemüht, den Kindern eine neue Familie zu geben. Sie werden mit einer russischen Staatsbürgerschaft versehen und viele werden von russischen Ehepaaren adoptiert. Ob es für die Kinder besser gewesen wäre, in einem zerstörten Land, möglicherweise völlig auf sich allein gestellt, zu bleiben? Waisenkinder, die bei Verwandten untergekommen sind wurden – soweit bekannt – nicht in die SOS-Kinderdörfer gebracht. „SOS-Kinderdorf-Russland“ wird seit Jahren von der großen Hilfsorganisation begleitet, was bisher nirgends Anstoß oder Protest erregt. Jetzt plötzlich schon.

SOS-Kinderdorf-Russland arbeitet „mehr als 30 Jahre in Russland und betreut dort 600 Kinder. Der Verein verweist darauf, dass er in der Ukraine seit Kriegsbeginn mehr als 74.000 Kinder unterstützt habe“, schreibt das ZDF jetzt, am 21. Februar 2023.

Jetzt, ganz plötzlich, nach über acht Jahren Krieg im Donbass (Ostukraine) und 74.000 Kriegskindern meldet das ZDF, dass die Waisenkinder aus den Kriegsgebieten „verschleppt“ und „zwangsrussifiziert“ werden. Und natürlich:

„Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis90/Die Grünen) bezeichnete dies als Kriegsverbrechen. Der Kreml bestreitet die Vorwürfe. Wie viele Kinder betroffen sind, ist unklar. Der Humanitarian Research Lab der US-Universität Yale ging zuletzt von etwa 6.000 ukrainischen Kindern aus, die ukrainische Regierung rechnet aktuell mit mindestens 14.000.“

Nun gibt es also einen Haftbefehl gegen den russische Präsidenten Wladimir Putin. Der Leser möge sich aus den wenigen Beispielen von vielen (wenn man sucht), die er in der Qualitätspresse nicht zu lesen bekommt, selbst ein Bild machen.

Aber wenden wir uns dem mutigen Richter zu, der um dieser verschleppten Kinder willen, sich tapfer dem verbrecherischen, russischen Präsidenten entgegenstellt, aus Sorge um die Russifizierung der russischstämmigen Kinder aus der Ostukraine.

Anmerkung: Wer’s nicht weiß: Die Leute dort sind zum weit überwiegenden Teil Russen, aber ukrainischer Staatsangehörigkeit. Die beiden Volksrepubliken Donezk und Lugansk habe sich als unabhängig erklärt, nachdem die USA durch den Maidan-Aufstand eine Marionettenregierung in Kiew installieren konnten und seitdem in Ukraine das Sagen haben.

Dieser heldenhafte Richter Karim Khan hat einen Bruder, für dessen Taten er natürlich nicht verantwortlich ist, was aber trotzdem … erwähnenswert ist. Denn es ist doch ein Geschmäckle dran.

Der britische Examiner berichtet am 23, Februar, dass der Bruder des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof in den Haag vorzeitig aus der Haft entlassen worden ist.

Imrad Ahmad Khan ist ein ehemaliger Abgeordneter der Konservativen aus Yorkshire. Er wurde aus der Konservativen Partei (Tories) ausgeschlossen und trat zurück, nachdem er wegen sexueller Übergriffe auf einen minderjährigen Jungen verurteilt und inhaftiert worden war. Er soll dem damals 15-Jährigen Alkohol eingeflößt und ihn im betrunkenen Zustand Pornofilme zu sehen gegeben haben. Dann warf er den betrunkenen Junge auf Bett und soll ihn sexuell belästigt haben. Herr Baker, der Richter im Prozess, bescheinigte dem Angeklagten, er habe ein „erhebliches Maß an Brutalität gezeigt“.

Herr Imrad Ahmad Khan wurde im Mai 2022 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt und nun vorzeitig entlassen. Irgendwelche Anteilnahme oder Reue soll er zu keinem Zeitpunkt gezeigt haben.

Die ganze Sache hatte ziemlich Staub aufgewirbelt, denn der Übergriff soll bereits im Jahr 2008 stattgefunden haben. Das Opfer meldete sich ein paar Tage, nachdem Herr Imrad Ahmad Khan bei den Parlamentswahlen im Dezember 2019 einen Sitz gewonnen hatte, also elf Jahre später. Herrn Kahns Rücktritt führte dazu, dass eine Nachwahl stattfinden musste.

Herr Imrad Khan legte Ende 2022 Berufung gegen das Urteil ein. Das Argument seiner Anwälte: Die Verurteilung stehe auf unsicheren Füßen, die Beweise gegen den Mandanten seien schwach. Das Urteil sei maßgeblich durch „bad character evidence“ zustande gekommen.

Das ist eine britische Besonderheit vor Gericht, die uns seltsam vorkommt, aber so ist. Man kann in Großbritannien auch wegen erwiesen schlechten Charakters und allgemein verwerflichen Verhaltens verurteilt oder verwarnt werden. Allerdings sind nach dem „Common Law“ diese „Charakterbeweise“ in Strafsachen unzulässig, es sei denn, der Angeklagte bringt zuerst dieses Thema zur Sprache. Sie sind schon drollig, die Briten. Herr Imrad Khan wurde also offenbar wegen erwiesen schlechten Charakters trotz angeblich schwacher Beweislage zu einer 18-monatige Haftstrafe verurteilt. Zweimal legten die Anwälte Beschwerde ein und zweimal wurde sie abgelehnt – und das, obwohl eine prominente Person der LGBTQ+ Community, Herr Crispin Blunt, Vorsitzender der parteiübergreifenden parlamentarischen Gruppe (APPG) für LGBTQ+-Rechte, Herrn Imrad Khan unterstützte. Er twitterte im April 2022, Herr Imrad Khan sei einem Justizirrtum zum Opfer gefallen. Der Guardian berichtet, dass dieser Tweet zu einem Aufschrei aller Abgeordneten des gesamten politischen Spektrums geführt hat, und Herr Crispin Blunt entfernte seinen Tweet und gab sich reuevoll:

„Nachdem ich nachgedacht habe , habe ich beschlossen, meine Stellungnahme zurückzuziehen. Es tut mir leid, dass meine Verteidigung von ihm Anlass zu erheblicher Aufregung und Besorgnis gegeben hat, nicht zuletzt bei Opfern von Sexualstraftaten. Das war nicht meine Absicht. Um es klar zu sagen, ich dulde keine Form von Missbrauch und glaube fest an die Unabhängigkeit und Integrität des Justizsystems.“

On reflection I have decided to retract my statement defending Imran Ahmad Khan. I am sorry that my defence of him has been a cause of significant upset and concern not least to victims of sexual offences. pic.twitter.com/rzcnJbdT0g — Crispin Blunt MP (@CrispinBlunt) April 12, 2022

Das ganze zog weite Kreise und sorgte für große Empörung. Herr Crispin Blunt trat von seinem Posten als Vorsitzender der LGBTQ+-Gruppe zurück.

Selbstverständlich kann man dem einen Bruder die Vergehen des anderen nicht zur Last legen. Aber es ist schon bemerkenswert, dass der eine als Chefankläger des internationalen den Haager Gerichtshofes (IstGH) gegen Präsident Putin einen Haftbefehl wegen Kinderverschleppung erlässt, während sein Bruder wegen Missbrauchs Minderjähriger im Gefängnis sitzt. Bemerkenswerter noch sind die zeitlichen Koinzidenzen. Ausgerechnet ein paar Tage, bevor der Richter, Herr Karim Khan, diesen Haftbefehl ausgibt, wird der Bruder, Herr Imrad Khan, freigelassen, obwohl seine Berufungen zweimal abgelehnt worden waren. Sicher alles reiner Zufall. Verschwörungstheoretiker könnten aber dabei auf vollkommen abstruse Gedanken kommen.

Wie das? Nun, es wäre ja – natürlich nicht ernsthaft – denkbar, dass es hier einen Handel gegeben haben könnte und die Entscheidung des einen Bruders mit der Freilassung des anderen belohnt wird. Oder dass Erpressung im Spiel sein könnte. In jedem Fall ist es ein seltsamer Zufall, dass diese beiden Geschehnisse so eng miteinander verknüpft sind. Seltsam, aber sicher reiner Zufall.

Der IstGH bittet nun um finanzielle Unterstützung um die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine zu untersuchen. Natürlich wird man die ukrainischen Verbrechen in der Ostukraine (Donbassrepubliken) gerechterweise mit untersuchen. Und ganz sicher werden die guten und gerechten USA als gewissenhafte Weltpolizisten das finanziell großzügig unterstützen."

Quellen: Niki Vogt (www.schildverlag.de)

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