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Terror-Camps: Aktuelle Warnungen von Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium

Archivmeldung vom 12.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bundesjustizministerin handelt nicht: Den im September 2007 vorgelegten Eckpunkten des Bundesjustizministeriums ist bis heute kein Gesetzesentwurf gefolgt

„Die aktuellen Warnungen von Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium vor einer wachsenden Gefahr von Terroranschlägen in Deutschland und die Erkenntnisse, dass sich Deutsche in Terror-Camps an der afghanisch-pakistanischen Grenze ausbilden lassen, müssen die Bundesjustizministerin endlich zum Handeln alarmieren. Strafbarkeitslücken bei der Terrorismusbekämpfung müssen geschlossen und die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern unter Strafe gestellt werden. Diejenigen, die Terror-Ausbildungsangebote wahrnehmen, stellen eine unkalkulierbare Bedrohung für die Sicherheit dar“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute in Wiesbaden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat die Einbringung einer hessischen Gesetzesinitiative zur Strafbarkeit der Teilnahme an Terror-Camps in den Deutschen Bundestag beschlossen.

Aufenthalte in Terror-Camps, in denen Menschen zum Töten ausgebildet würden, seien keine religiösen Seminare und keine Abenteuerurlaube. Es dürfe nicht tatenlos zugesehen werden, wie verirrte Menschen im Ausland systematisch vorbereitet würden, in unserem Land schwerste Straftaten zu verüben. Der Schutz der Bevölkerung gebiete es, schon Vorbereitungshandlungen für Terroranschläge konsequent zu bestrafen, so der Minister weiter.

Die von der Bundesjustizministerin nach langem Zögern im September vorgelegten Eckpunkte, denen bis heute kein konkreter Gesetzesvorschlag gefolgt sei, blieben auf halber Strecke stehen: sie verlangten für eine Strafbarkeit, dass dem Teilnehmer eines Terror-Camps die Absicht nachgewiesen werden kann, eine bereits in Grundzügen feststehende terroristische Gewalttat zu begehen. „Dies wird in den wenigsten Fällen möglich sein und so für den Schutz der Bevölkerung zu kurz greifen. Gerade Schläfer werden nicht erfasst“, betonte Jürgen Banzer. Das vom Bundesjustizministerium vorgesehene subjektive Merkmal einer „Absicht“ sei schwieriger nachzuweisen als objektive Merkmale - denn in der Nachweiskette sei ein „zusätzlicher Zwischenschritt“ erforderlich - die Absicht müsse sich erst einmal offenbart haben, um nachweisbar zu sein! Dann könne es aber bereits zu spät sein.

„Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf einen bestmöglichen Schutz durch den Staat“, schloss der Minister.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz


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