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Großbritannien entschädigt COVID-19-Impfopfer

Archivmeldung vom 22.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Der österreichische Gesundheitsminister Rauch behauptet ja nach wie vor unerschütterlich, dass die COVID-19-Impfungen keine Nebenwirkungen und keine Todesfälle verursachen. Demgegenüber ist die britische Regierung schon viel weiter, denn sie bietet auf ihrer offiziellen Homepage allen Impfopfern nach COVID-19-Impfungen Entschädigungen und Hilfsleistungen an [1]. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Jedes schwer behinderte Impfopfer erhält steuerfrei £120.000

Jeder Brite, der nach einer Impfung gegen bestimmte Krankheiten schwer behindert ist, hat einen Anspruch auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 120.000 Pfund (aktuell ca. 140.000 Euro). Diese Zahlung wird als “Vaccine Damage Payment“ bezeichnet, also als „Impfschadenszahlung“. Eine Impfschadenszahlung kann sich auf weitere Sozialleistungen und Ansprüche auswirken, zum Beispiel auf Sozialhilfe, einkommensabhängige Arbeitslosenhilfe, Arbeitssteuergutschrift, Steuergutschrift für Kinder und Wohngeld.

Etliche Impfungen können schwere Impfschäden verursachen

Anspruchsberechtigt sind unter anderem schwer behinderte Impfopfer nach nach folgenden Impfungen gegen: COVID-19, Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, humanes Papillomavirus, Influenza, Masern, Meningokokken (Gruppen B, C, W), Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken, Kinderlähmung, Rotaviren, Röteln, Pocken, Tetanus und Tuberkulose. Das gilt auch für kombinierte Impfungen. Und ein Anspruch auf eine im Schadenszahlung besteht auch, wenn die Mutter eines Impfopfers während der Schwangerschaft gegen eine der aufgelisteten Krankheiten geimpft wurde.

Die Impfschadenszahlung erfolgt bei einer schweren Behinderung von mindestens 60%

Eine schwere Behinderung wird von der britischen Regierung als Behinderung um wenigstens 60 % definiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um körperliche oder geistige Behinderungen handelt. Die Impfschäden werden medizinisch genau evaluiert, und zwar von den behandelnden Ärzten und den Krankenhäusern, die die Patienten behandeln. Nicht von anonymen Pandemieärzten wie im Impfpflichtgesetz in Österreich.

Einfacher Antrag der Impfschadenszahlung in Grossbritannien

Die Antragstellung für eine Impfschadenszahlung erfolgt in Großbritannien denkbar einfach: man muss lediglich das Anmeldeformular von der Homepage herunterladen, dieses ausfüllen und dann an die entsprechende Registrierungsstelle schicken. Wenn die Schadenszahlung abgelehnt wird, kann man dagegen Berufung einlegen. Dazu muss man darlegen, warum man glaubt, dass die Entscheidung falsch war, und neue medizinische Daten einbringen, die im bisherigen Verfahren nicht vorgelegt wurden. Es gibt kein Zeitlimit, und gegen die Entscheidung kann man beliebig oft Einspruch einlegen. Darüber hinaus kann man auch beim sogenannten “Social Security and Child Support Tribunal“ Berufung einlegen. Dieses ist unparteiisch und unabhängig von der britischen Regierung.

Weitere Hilfsleistungen und rechtliche Schritte möglich

Impfopfer können auch zusätzliche Hilfsleistungen erhalten: diese umfassen unter anderem finanzielle Hilfe bei Behinderung, bei notwendigen Umbauten und Einrichtungen zu Hause oder Trauerbeihilfe-Zahlungen bei Todesfällen. Außerdem kann man jederzeit weitere rechtliche Schritte einleiten und Schadenersatzansprüche stellen, sogar wenn man diese Impfschadenszahlung bereits erhalten hat. Das gilt wohl insbesondere für Impfopfer, die diese Impfschadenszahlung nicht erhalten, weil sie nicht schwer behindert im Sinne dieser Regelung aber doch stark in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind. Und die gerichtlichen Schadenersatzansprüche sind in den angloamerikanischen Ländern bekanntermaßen wesentlich höher als in Österreich.

Die COVID-19-Impfung ist potentiell schädlich und tödlich

Die britische Impfschadenszahlung ist meiner Meinung nach ein Vorbild für Österreich. Durch die britische Regierung wird nun ganz offiziell bestätigt, dass Impfungen schwere Behinderungen und Todesfälle verursachen können. Die COVID-19-Impfung ist an erster Stelle der potentiell schädlichen und tödlichen Impfungen gereiht; sie ist also alles andere als „ganz sicher“, wie von Impfbefürwortern beschwichtigend behauptet wird. Außerdem wird explizit angeführt, dass auch Kinder, deren Mütter in der Schwangerschaft geimpft wurden, sehr wohl Impfopfer sein können. In Österreich wird demgegenüber nach wie vor versucht, gerade Schwangere in die Impfung zu drängen. Das ist etwas, was den medizinischen Vorsichtsmaßnahmen der letzten 60 Jahre, seit dem Contergan-Skandal, vollkommen widerspricht.

Diese Regelung ist beispielgebend für Österreich

Das alles wird ja in Österreich von diversen „Experten“, Politikern und Medien nach wie vor kategorisch bestritten. Vor allem Gesundheitsminister Rauch sollte sich die britische Regelung dringend zu Gemüte führen und als Sozialminister dafür sorgen, dass österreichische Impfopfer ähnlich entschädigt werden. Der Grenzwert der schweren Behinderung ist in Großbritannnien mit 60% sehr hoch eingestuft. Auch Impfopfer mit weniger starken Behinderungen sollten einfach und schnell finanzielle Ausgleichszahlungen vom Staat erhalten, immerhin haben wir in Österreich ja nach wie vor eine gesetzliche Impfpflicht und einen „Grünen Pass“, der die Menschen faktisch zu COVID-19-Impfungen zwingt. Denn viele Patientinnen und Patienten berichten mir, dass sie nach einer COVID-19-Impfung in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt sind und sogar nicht mehr arbeiten können." Herunterladen

Universitätsdozent Dr. Hannes Strasser MSc. ist Co-Autor des Bestsellers „Raus aus dem Corona-Chaos“, Kammerrat für die „Interessensgemeinschaft Freie Ärzte Tirol“ in der Tiroler Ärztekammer und Experte im Parlaments-Hearing zum Thema „Impfpflicht“

Quelle: Wochenblick

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