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Gesetz verabschiedet: Ausländer können einfacher russische Staatsbürger werden

Archivmeldung vom 27.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein Mann hält einen russischen Pass und die russische Verfassung in der Hand Bild: Sputnik / Wiktor Antonjuk
Ein Mann hält einen russischen Pass und die russische Verfassung in der Hand Bild: Sputnik / Wiktor Antonjuk

In Russland wird es für einige Ausländer künftig einfacher sein, die russische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Gleichzeitig soll aber auch der Entzug der erworbenen Staatsbürgerschaft leichter erfolgen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Russlands Föderationsrat hat am Mittwoch das Gesetz "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation" verabschiedet. Dieses erweitert die Befugnisse des Präsidenten zur Bestimmung jener Personengruppen, die Anspruch auf einen vereinfachten Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft haben.

Das Dokument sieht nun weniger Anforderungen für die Zulassung zur russischen Staatsbürgerschaft für mehr als 20 Personengruppen vor. Dazu gehören unter anderem Bürger der ehemaligen UdSSR, ihre Kinder sowie Personen, die Teilnehmer an einem staatlichen Programm zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten nach Russland sind. Der leichtere Erwerb der Staatsbürgerschaft gilt auch für Ausländer, die seit mindestens einem Jahr in Russland leben und dort als Flüchtlinge anerkannt wurden oder politisches Asyl erhalten haben. Insbesondere sieht das Gesetz die Möglichkeit der vereinfachten Erlangung eines russischen Passes für Ausländer vor, die mindestens ein Jahr lang bei den russischen Streitkräften gedient haben.

Gleichzeitig erweitert das Gesetz die Liste von Verbrechen, deren Begehung einen Entzug der erworbenen Staatsbürgerschaft zur Folge hat. Bisher war im Gesetz nur ein Grund vorgesehen, einem Bürger diese zu entziehen, nämlich wenn sich vor Gericht herausstellt, dass der Antragsteller falsche Dokumente vorgelegt oder wissentlich falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat. Nach dem neuen Gesetz führt nicht nur die Ausübung einer Straftat zum Entzug der erworbenen Staatsbürgerschaft, sondern auch die Vorbereitung und der Versuch. Zudem kann einem Bürger die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn das Gericht ihn der "Falschnachrichten", der "Diskreditierung" der russischen Armee, der Fahnenflucht oder der Teilnahme an Aktivitäten einer ausländischen oder internationalen Nichtregierungsorganisation für schuldig befindet. Auch wenn ein Bürger an Maßnahmen teilnimmt, die darauf abzielen, die territoriale Integrität Russlands zu verletzen, kann ihm die erworbene Staatsbürgerschaft entzogen werden.

In der dritten Lesung hatten 408 Abgeordnete der Staatsduma für die Änderungen des Gesetzes gestimmt. Eine Person enthielt sich: der Abgeordnete Konstantin Satulin, erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Beziehungen zu Landsleuten. Satulin erklärte, dass gemäß Artikel 6 der russischen Verfassung die russische Staatsbürgerschaft "einheitlich und ebenbürtig ist, unabhängig von den Erwerbsgründen". Die angenommenen Änderungen, argumentierte er, unterteilten russische Bürger in diejenigen, die die Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortprinzip besitzen – ihnen kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, selbst wenn sie ein Verbrechen begehen – und alle anderen. "Das heißt, wir teilen die Bürger in zwei Gruppen, das ist falsch", erklärte der Abgeordnete.

Das Gesetz sieht auch ein Verfahren für den freiwilligen Verzicht auf die russische Staatsbürgerschaft und eine Liste von Gründen vor, die den Austritt verweigern können. Jenen Bürgern, die eine Reihe von Verpflichtungen gegenüber ihrer Heimat nicht erfüllen, wird der Austritt erschwert. Damit sind unter anderem Pflichten "in Bezug auf die Zahlung von Zöllen, Steuern, Gebühren und Bußgeldern" gemeint, aber auch Pflichten, die etwa mit dem Wehrdienst einhergehen."

Quelle: RT DE

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