Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Weltgeschehen Ärzteverband: Lebenslang im Pandemiemodus?

Ärzteverband: Lebenslang im Pandemiemodus?

Freigeschaltet am 30.04.2024 um 18:26 durch Sanjo Babić
Zentrale der WHO in Genf
Zentrale der WHO in Genf

Foto: Yann Forget
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Mai will die WHO einen Pandemievertrag und eine neue Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsversammlung zur Abstimmung vorlegen. Im Kern zielen beide Regelwerke darauf ab, die WHO als zentrale globale Instanz in allen Gesundheitsfragen mit weitreichenden Machtbefugnissen auszustatten – zulasten nationalstaatlicher Souveränität, von individuellen Bedürfnissen der Menschen ganz zu schweigen. Dies berichten die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung auf ihrer Internetseite.

Weiter heißt es dort: "Die Liste der auf die WHO verlagerten Kompetenzen reicht von der Ausrufung von Pandemien und die Anordnung verpflichtender Maßnahmen wie Lockdowns oder Impfpflichten allein durch den Generaldirektor, der globalen Kontrolle der Produktion und Verteilung von Pandemieprodukten bis hin zur Überwachung und Manipulation der öffentlichen Meinung. Zudem wird der Gesundheitsbegriff drastisch erweitert auf Klimawandel, Umweltschutz und Artenvielfalt. Herrscht einmal keine Pandemie, soll die Vorbereitung auf Pandemien wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung werden.

Wenn die Weltgesundheitsversammlung (WHA) zu ihrer 77. Sitzung vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf zusammenkommt, soll sie über die neu gefassten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und den gänzlich neuen Pandemievertrag der WHO abstimmen. Doch es könnte sein, dass die Abstimmung ins Wasser fällt: Aktuell scheint der Änderungsbedarf seitens vieler WHO-Mitgliedsstaaten so groß zu sein, dass für die Ausarbeitung die Zeit nicht reichen könnte. Ein weiteres gewichtiges Argument: Laut Artikel 55 der IHR hätten diese in ihrer Endfassung mindestens vier Monate vor der WHA-Sitzung den Mitgliedsstaaten vorgelegt werden müssen – also bereits bis 27. Januar 2024 –, um national beraten werden zu können.

Diese Gemengelage fügt sich in das chaotische Bild, das die Verhandlungen von Beginn an abgegeben haben. Immerhin schon seit 2020 werden die IHR überarbeitet. Für den Pandemievertrag gibt es seit November 2022 einen „konzeptionellen Nullentwurf“, der seither ebenfalls mehrfach überarbeitet wurde. Inzwischen liegen mehrere Fassungen vor: die „Zero-Version“ (Januar 2023), die „Bureau-Version“ (Juni 2023), die „Negotiating-Version“ (Oktober 2023). Die jüngste Fassung (1) datiert vom 17. April 2024.

Dabei handelt es sich um zwei gravierende Vertragswerke, welche die Gesundheitsversorgung national wie auch global grundlegend verändern würden. Der Internationale Pandemievertrag (Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge – CA+) ist ein neuer Vertrag (2) und soll laut WHO eine koordinierte Vorgehensweise der 194 Mitgliedstaaten bei Pandemien hinsichtlich Prävention, Vorsorge und Reaktion gewährleisten. Die Verhandlungen finden in einem eigens hierfür geschaffenen Verhandlungsgremium, dem International Negotiating Body (INB), statt (3). Der Vertrag soll jederzeit gelten, also während wie auch zwischen Pandemien. Auch hier liegen inzwischen verschiedene Versionen (4) vor.

Die IHR sind schon jetzt völkerrechtlich bindend

Die IHR sind ein bestehender völkerrechtlicher Vertrag und traten erstmals 1971 in Kraft. 2005 wurden sie überarbeitet und gelten international als das maßgebliche Regelwerk für die Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Sie regeln v. a. epidemiologische Überwachungs- und Meldepflichten sowie Maßnahmen im grenzüberschreitenden Reise- und Handelsverkehr. Ihr Ansatz ist umfassend und beschränkt sich nicht nur auf Infektionskrankheiten, sondern gilt auch für biologische, chemische und radionukleare Ereignisse. Zentrales Instrument der IHR ist die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern – PHEIC). Auch für die Überarbeitung der IHR wurde eigens ein Verhandlungsgremium geschaffen: die Working Group on Amendments to the International Health Regulations (WGIHR) (5).

Wer angesichts der Tragweite eine breite öffentliche Debatte erwartet hat, sieht sich enttäuscht. Der Bundestag hat am 12. Mai 2023 erstmals über den Pandemievertrag und die Verschärfung der IHR diskutiert und abgestimmt. Statt inhaltliche Aspekte einer kritischen parlamentarischen Debatte zu unterziehen, vor allem auch zur Frage der Abtretung nationaler Souveränität an die WHO, stellte der Entschließungsantrag jedoch den 75. Jahrestag der WHO in den Vordergrund und wurde von einer breiten Mehrheit angenommen (6).

Die etablierten Medien haben sich dem Thema gar nicht oder allenfalls am Rande gewidmet und konnten meist keinen Diskussionsbedarf erkennen. Einer Diskussion im Wege stand auch der Umstand, dass die gesamte WHO-Dokumentation über Vertragsentwürfe und Verhandlungsverlauf, soweit sie überhaupt veröffentlicht wird, nicht in deutscher Sprache vorliegt. Deutsch zählt nicht zu den sechs offiziellen WHO-Sprachen, deutschsprachige Übersetzungen existieren nur aufgrund privater Initiative.

Demgemäß sickern Informationen zum Verhandlungsstand eher tröpfchenweise durch. Die in jüngster Zeit zu beobachtende Zunahme kurzfristiger Wasserstandsmeldungen lässt darauf schließen, dass über viele Punkte der beiden Vertragswerke noch gerungen wird. Dabei waren es zunächst in erster Linie zahlreiche afrikanische Staaten, die im vergangenen Jahr in der 78. UN-Generalversammlung Protest angemeldet hatten und denen seither zahlreiche weitere Staaten gefolgt sind. Insbesondere die Einschränkung nationaler Souveränität, aber auch mögliche Beschränkungen in der Verwertung geistigen Eigentums (etwa bei der Entwicklung von Impfstoffen) und nicht zuletzt das Tempo, mit dem die Verträge auf den letzten Metern durchgebracht werden sollen, scheint vielen Mitgliedsstaaten ein Dorn im Auge zu sein. So hat jüngst in den Niederlanden das Parlament einen Antrag verabschiedet, der eine Vertagung der Abstimmung sowohl zum Pandemievertrag als auch zu den IHR erwirken soll. Sollte das nicht gelingen, wolle man gegen beide Vorhaben stimmen (7).

So könnten Pandemievertrag und IHR in Kraft treten

Im Mai 2022 hat die WHO-Generalversammlung die Verkürzung der Einspruchsfrist der Mitgliedsstaaten gegen einzelne oder sämtliche Anpassungen in den IHR von 18 auf 10 Monate beschlossen, ebenso die Verkürzung der Frist von 24 auf 12 Monate, nach der die IHR-Änderungen automatisch in Kraft treten.

Für das Inkrafttreten ergeben sich somit folgende Abläufe (8):

  • Für den Pandemievertrag bedarf es in der WHA einer Zweidrittelmehrheit zur Annahme. Um völkerrechtlich und innerstaatlich Geltung zu erhalten, muss er danach innerhalb von 18 Monaten auf nationaler Ebene ratifiziert werden.
     
  • Für die IHR genügt eine einfache Mehrheit in der WHA. Einzelne Staaten haben anschließend die Möglichkeit, sie innerhalb von 10 Monaten zurückzuweisen. Ohne Widerspruch treten sie nach 12 Monaten automatisch (!) zum 1. Juni 2025 als unmittelbar geltendes Recht in Kraft.

Corona: Rechtfertigung für den Pandemievertrag

Aber woraus leitet die WHO die Notwendigkeit für einen Pandemievertrag ab und warum drückt sie so auf das Gaspedal, anstatt zunächst für eine angemessene Debatte zu sorgen?

Beides wird begründet mit der Corona-Pandemie. Mit SARS-CoV-2 habe ein neues Virus die Welt in seine Gewalt genommen – ein Geschehen, auf das die internationale Gemeinschaft unzureichend vorbereitet gewesen sei. Zwar habe es die IHR längst gegeben, aber sie hätten nicht gegriffen (daher nun ihre Überarbeitung): Man habe versagt, was die Versorgung im Ursprungsland China wie auch die weitere globale Ausbreitung und Bekämpfung anging einschließlich der mangelhaften Impfstoffbereitstellung in ärmeren Teilen der Welt. Das Resultat seien überlastete Gesundheitssysteme, viele Todesfälle und zahllose langfristige Erkrankungen („Long Covid“) gewesen (9).

Für die Zukunft erwartet die WHO, dass Pandemien häufiger auftreten werden, v. a. in Form von Zoonosen: die Virus-Übertragung von Wild- oder Haustieren auf den Menschen, ihrerseits verursacht durch den Klimawandel. Daher sei eine stärkere internationale Zusammenarbeit unter Führung der WHO unabdinglich, um Pandemien vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Mittel der Wahl hierfür sollen Impfungen sein, die im Fall von Corona stets als „wirksam und sicher“ eingestuft wurden.

Globale Gesundheit ist das neue Ziel, das durch die rechtliche Verankerung einer vereinheitlichten Vorgehensweise während, nach und zwischen Pandemien optimiert werden soll (10): den Aufbau eines globalen Lieferketten- und Logistik-Netzwerkes für das Pandemiemanagement.

IHR: Machtverschiebung zugunsten der WHO

Nachfolgend einige Kernpunkte der beabsichtigten Neuerungen. Wegen des skizzierten Chaos‘ in der Informationspolitik und Verhandlungsführung der WHO kann die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben. Vielmehr muss man davon ausgehen, dass bis zur Zusammenkunft der WHA weitere Änderungen formuliert werden, um Abstimmungsmehrheiten zu organisieren. Dessen ungeachtet lassen die bisherigen Vorschläge den Geist und die Tragweite beider Vertragswerke erkennen.

Wesentliche Aspekte der Neuregelungen:

  • Die Bezugnahme auf die Würde des Menschen, die Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen wurde in den zurückliegenden Versionen gestrichen zugunsten der „Grundsätze der Gerechtigkeit, der Integration, der Kohärenz“. Im jüngsten Entwurf finden sie wieder Eingang, verknüpft mit dem Zusatz, Gerechtigkeit und Solidarität unter den Mitgliedsstaaten zu fördern.
     
  • Die WHO gibt fortan keine Empfehlungen mehr ab, sondern erlässt verbindliche Anordnungen, die von den Mitgliedsstaaten befolgt werden müssen. Zwar wird im neuesten Entwurf des Pandemievertrages die Hauptverantwortung der Mitgliederstaaten für die Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens ihrer Bevölkerungen sowie in Bezug auf alles, was mit Pandemien zu tun hat, betont. Dieses Bekenntnis könnte sich jedoch als Mogelpackung erweisen, wenn gleichzeitig die Rolle der WHO „als leitende und koordinierende Behörde für die internationale Gesundheitsarbeit (…) einschließlich der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion“ herausgestellt wird – was die nationalstaatliche Souveränität im Falle einer Pandemie konterkarieren könnte (11).

    Wie schnell Deutschland verpflichtet sein könnte, internationalen Vorgaben bei solch wesentlichen Entscheidungen folgen zu müssen, hat Emanuel Wyler, Molekularbiologe am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) und WHO-Berater, deutlich gemacht. Im Zusammenhang mit der Hochstufung der Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) Mitte März 2020 erklärte er, dass dies keine eigenständige Entscheidung Deutschlands gewesen sei. Bei solchen Entscheidungen handele es sich um „internationale Abstimmungen, oft auf Weltbevölkerungsniveau wie bei der WHO“, da könne „ein Land wie Deutschland nicht plötzlich sagen: Nein, wir finden das aber alles anders.“ (12).
     
  • Der WHO-Generaldirektor kann de facto im Alleingang einen gesundheitlichen Notstand und, falls erforderlich, einen pandemischen Notfall für ein Land oder eine Region ausrufen und wieder beenden.
     
  • Es geht nicht mehr nur um die Reaktion auf eine bestehende und wahrnehmbare Pandemie, sondern das Handeln von Behörden und internationalen Organisationen wird zeitlich vorgezogen, indem Vorbeugung, Vorsorge und Vorbereitung auf gesundheitliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit verlangt werden. Die Mitgliedsstaaten sind diesbezüglich der WHO rechenschaftspflichtig. Pandemiebezogene Maßnahmen und Überwachungen werden auf Dauer gestellt, Staaten und Gesellschaften in einen permanenten Alarmzustand versetzt.
     
  • Künftig soll nicht mehr Krankheit, sondern Gesundheit nachgewiesen werden. Dazu wird ein System globaler Gesundheitsbescheinigungen eingeführt mit Bescheinigungen über: Untersuchungen, Impfungen, Prophylaxen, Genesungen, Aufenthaltsort bei Reisen, etc.
     
  • Der One-Health-Ansatz weitet den Begriff der Gesundheit auf eine kaum überschaubare Vielzahl möglicher Bedrohungen aus, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte: Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität, Ökosysteme (inklusive Wildtiere, Pflanzen). Alles, was das körperliche, geistige oder soziale Wohlbefinden der Menschen beeinträchtigen könnte, kann künftig die WHO auf den Plan rufen: Missernten, „falsche“ Ernährung, Umweltverschmutzung, Infektionen bei (Haus-)Tieren, aber auch die Verbreitung „falscher“ Ideen (z. B. über die Eignung von Maßnahmen, Therapien, Impfstoffen).
     
  • Die WHO bestimmt, welche Medizinprodukte, Medikamente und Impfungen zulässig sind und welche nicht (z. B. alternative Heilmethoden und Heilmittel). Entsprechend regelt die WHO die internationale Verteilung von pandemiebezogenen Gesundheitsprodukten. Sie kann Unternehmen verpflichten, Produkte oder Herstellungsprozesse (Impfstoffe, Gentherapien, Medizinprodukte und -technik, Diagnostika, etc.) zur Verfügung zu stellen. Dazu wird die WHO mit zahlreichen nicht staatlichen Akteuren (internationale und Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Privatunternehmen, sog. philanthropische Stiftungen) zusammenarbeiten. Nach Ausrufung eines PHEIC kann die WHO die Kontrolle über die erforderlichen Produktionsmittel übernehmen und über Lieferketten entscheiden.
     
  • Die WHO entscheidet über die Zuteilung von Gesundheitsprodukten (z. B. Impfstoffe). Zulassungshindernisse sollen beseitigt und weniger Qualitätskontrollen durchgeführt werden, um Arzneimittel und Impfstoffe in noch kürzerer Zeit bereitzustellen. Die Impfkoalition CEPI – ein öffentlich-privater Zusammenschluss von WHO, Regierungen, EU-Kommission, Forschungseinrichtungen, Impfstoff-Industrie und privaten Geldgebern zur Erforschung und Entwicklung neuer Impfstoffe – auf welche die WHO indirekt immer wieder Bezug nimmt und in der wesentliche Geldgeber der WHO versammelt sind, hat als Ziel ausgegeben, neue Impfstoffe innerhalb von 100 Tagen zu entwickeln (13). Die mRNA-Technologie gilt demzufolge als zukünftige Standardtechnologie.
     
  • Die WHO kann medizinische Untersuchungen verlangen: Maßnahmen zur Prophylaxe und Genesung, Impfungen oder eine andere Prophylaxe, Vorlage von Aufenthalts- und Gesundheitsbescheinigungen, Kontaktnachverfolgung, Ein- und Ausreiseverbote, Quarantänen und andere Zwangsmaßnahmen durchführen bzw. veranlassen. Dazu soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden mittels digitaler und international gültiger Gesundheitsnachweise (Globales Gesundheitszertifikat – Global Digital Health Certificate).
     
  • Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, Informationen, die dem offiziellen Kurs der WHO widersprechen, entgegenzutreten und zu unterbinden. In diesem Zusammenhang sollen Informationskontrolle, Überwachung und Verhaltensforschung fester und wesentlicher Bestandteil von Gesundheitssicherheit sein.
     
  • Es erfolgt die gemeinsame Nutzung genomischer Daten, die Anordnung von Tests, Impfungen, (digitale) Impfpässe, Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen (Reisende, Mitarbeitende in medizinischen Berufen und Behörden, etc.).
     
  • Die Entwicklung, Forschung und Verbreitung pandemiebezogener Produkte auf nationaler und internationaler Ebene wird vorangetrieben. Gain-of-Function-Forschung, die Krankheitserreger für den Menschen gefährlicher macht, wird nicht explizit verboten.
     
  • Die Regierungen werden verpflichtet, die Einhaltung der WHO-Gesundheitsmaßnahmen durch alle nationalen Akteure durchzusetzen und dies gegenüber der WHO anzuzeigen. Darüber soll ein Ausschuss (IHR Implementation and Compliance Committee) wachen.
     
  • Da die WHO in den Mitgliedsstaaten Immunität besitzt, greifen innerstaatliche Rechtsmittel (z. B. Beschwerden, Klagen) nicht, eine internationale Rechtskontrolle der WHO ist ebenso wenig gegeben. Im Gegenteil: Ruft die WHO eine Pandemie aus, erkennen die Mitgliedsstaaten sie als Leitungs- und Koordinierungsbehörde an und verpflichten sich, ihre Empfehlungen unverzüglich umzusetzen.

Die Beliebigkeit zentraler Begriffe

Auffallend sind die unklaren Rechtsbegriffe im Pandemievertrag, wenn als Voraussetzung für die Ausrufung einer Pandemie die „Überforderung der Gesundheitssysteme“ oder eine „hohe Todesrate“ angeführt werden. Gleiches gilt für die Begriffe „Pandemie“, „Pandemische Notlage“ und „Gesundheitliche Notlage“ im neuesten IHR-Entwurf. Demnach könnte bald jede tatsächliche oder vermutete Viruswelle, jeder eigentlich harmlose Virus zur Ausrufung einer pandemischen Situation herangezogen werden.

So drastisch, umfassend, aber auch nebulös sich die WHO-Pläne darstellen, so schwach ist ihre Begründung. Allein die immer wiederkehrende Bezugnahme auf die Corona-Pandemie, deren evidenzbasierte Aufarbeitung auf internationaler wie auch in Deutschland auf nationaler Ebene bis heute aussteht, legt ihre Schwächen bloß und damit die Gefahren, die von beiden Vertragswerken und ihrem Zusammenwirken ausgehen.

ÄFI kritisiert Rechtfertigung und Folgen von Pandemievertrag und IHR

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) kritisieren die beabsichtigten Vertragswerke in mehrfacher Hinsicht. Bezüglich der Grundannahmen der WHO, die sie aus der Corona-Pandemie für die Notwendigkeit der Vertragswerke ableitet:

  • Die Grundannahme der WHO, wonach in Zukunft mit einer zunehmenden Zahl von Pandemien zu rechnen sei, wurde bislang nicht belegt. Im Gegenteil: Jüngst hat eine Studie diese Voraussage unter Bezugnahme auf die WHO-Pläne sogar widerlegt und Besonnenheit angemahnt (14). Einer ihrer Autoren, Jean Merlin von Agris, fragte überdies, ob die WHO nicht wisse, was eine Pandemie sei: „Die vorgeschlagenen Änderungen der IGV (insb. Artikel 13A) könnten Staaten zur Umsetzung solcher Maßnahmen [Quarantäne, Masken] verpflichten. Bei alldem ist wichtig zu bedenken, dass die meisten ‚gesundheitlichen Notlagen internationaler Tragweite‘ keine Pandemien sind“ (15).
     
  • Der Ursprung von Corona ist weiterhin ungeklärt: Eine von der WHO immer wieder ins Feld geführte Zoonose gilt inzwischen als unwahrscheinlich, ein Laborursprung (ob beabsichtigt oder versehentlich) einer Gain-of-Function-Forschungseinrichtung in Wuhan als wahrscheinlich (16) (17) (18). Neueste Forschungen gehen sogar von einer sich verringernden Zoonose-Gefahr aus (19).
     
  • Die WHO fiel während der COVID-19-Pandemie immer wieder mit starken Haltungswechseln auf, etwa bei der Anordnung von Quarantäne, Tests und Masken, und immer wieder war die Position der WHO nicht mit den Kriterien der evidenzbasierten Medizin in Einklang zu bringen: So verließ sie sich auf Modellierer mit Horrorprognosen und empfahl den frühen Einsatz von invasiver Beatmung bei Patienten (20) (21) (22). Auch die verschleiernde Zählweise von „mit und an Corona verstorben“ spricht hier Bände.
     
  • Es fehlt an einer fundierten Evaluierung der verhängten Maßnahmen während der Corona-Pandemie: Lockdowns, Masken, (PCR-)Tests, Schulschließungen, Kontaktverbote, 2G-/3G-Regelungen, Reiseverbote, Impfungen und Impfpässe wurden nicht systematisch auf ihren Nutzen noch auf ihre Risiken untersucht.
     
  • Von Corona waren nicht alle Teile der Welt gleichermaßen betroffen – ein Argument gegen den angestrebten Zentralismus der WHO und für eine epidemiologische Ursachenforschung.

Die sich daraus ergebenden Gefahren für unser Gesundheitssystem, das Arzt-Patienten-Verhältnis und die gesundheitliche Versorgung der Menschen weist ÄFI zurück:

  • Die Menschenrechte dürfen niemals aufgegeben werden und müssen Grundlage jeglicher Art von Behandlung bleiben. Sollten sie eingeschränkt werden wie zur Corona-Pandemie, droht der Verlust grundlegender und bewährter medizinischer Standards:
     
    • der informed consent und damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Voraussetzung für die Verabreichung von Medikamenten und Impfstoffen,
    • ein sorgfältiger, am Patientenwohl orientierter Zulassungsprozess für Medikamente und Impfstoffe,
    • der Ausschluss medizinischer Versuche an (Teilen) der Bevölkerung,
    • Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit.
  • Für die neuartigen modRNA-Impfstoffe als zentralem Baustein der WHO-Pläne fehlt es bislang an einer systematischen Erfassung und Analyse hinsichtlich ihrer Wirkungsweise, ihren zahlreichen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Hier verweigern Aufsichtsbehörden und Impfstoffhersteller die Aufklärung drängender Fragen:
     
    • Bestimmung von Dosis und Wirkungsdauer der Impfstoffe,
    • Identifikation potenzieller Gefahren von DNA-Verunreinigungen,
    • Risiko der Veränderung des menschlichen Genoms und möglicher Folgen.
  • Insgesamt betrachtet droht durch das Zusammenspiel von Pandemievertrag und IHR ein permanenter Krisenmodus: Die Pandemie wird zum Dauerzustand – sei es, dass man sie konkret eindämmen und bekämpfen muss, sei es, dass man jederzeit darauf vorbereitet sein muss, dass sie eintritt. Das alles dient der Rechtfertigung:
     
    • von überbordenden Machtbefugnissen der WHO und ihres Generaldirektors,
    • eines aufgeblähten globalen Datensammel- und Überwachungsnetzwerkes, das die hiesige Bevölkerung und alle Menschen weltweit überspannt,
    • einer epidemiologischen Gefahrenabwehr, die auf einer eingeschränkten Sicht auf Gesundheit, Krankheit und Erreger fußt.

Der ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky erklärt:

„Auch wenn der genaue Wortlaut von Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften noch nicht vorliegt, scheint die Stoßrichtung klar: eine Verlagerung nationalstaatlicher Kompetenzen an die WHO. Für die Mitgliedsstaaten wird sich die bindende Verpflichtung zur Umsetzung aller Maßnahmen aus der Zustimmung zu den IHR ergeben – eine Beschneidung nationaler Souveränität, für die es keine Rechtfertigung gibt.

Die Erfahrungen der Corona-Pandemie und ihre bis heute ausstehende Aufarbeitung legen den Schluss nahe: Bei den neuen IHR und dem Pandemievertrag handelt es sich nicht um ein evidenzbasiertes medizinisches, sondern um ein politisches Konzept. Dies macht auch das Verwirrspiel um die RKI-Files deutlich (23). Dahinter wiederum verbergen sich handfeste ökonomische Interesse der Pharma- und Gesundheitsindustrie.

Die wahllose Ausdehnung des Gesundheitsschutzes, wie ihn die WHO betreibt, offenbart ihr beschränktes Verständnis von Gesundheit und Krankheit. Sie ignoriert die Notwendigkeit der selbstbestimmten Entscheidung von Patientinnen und Patienten. Werfen wir den informed consent über Bord, immerhin eine Errungenschaft in Reaktion auf Verbrechen im Namen der Medizin aus düstersten Zeiten, wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Ist ein pandemischer Notfall erst einmal erklärt, bleibt den Akteuren an der Basis keine Wahl: Sie müssen die von der WHO und ihren Partnern aus der Privatwirtschaft verordneten Maßnahmen umsetzen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. Für alle Ärzte bedeutet dies: Sie werden zu bloßen Erfüllungsgehilfen degradiert. Kritische Ärzte werden kein Gehör mehr finden. Das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis wird der Vergangenheit angehören.

Impfungen werden dann von oben herab diktiert, Impfpflichten kann dann nicht mehr widersprochen werden. Jede Ärztin, jeder Arzt, alle Therapeutinnen und Therapeuten sollten sich fragen, ob sie eine solche Entwicklung wollen oder ob nicht jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die überfällige gesellschaftliche Debatte über den Pandemievertrag und die IHR anzustoßen: mit ärztlichen Kollegen, Politikern und Journalisten.“

Quellen:

(1) WHO, 17. April 2024
(2) WHO, 22. April 2024
(3) WHO 2024a
(4) Rumpelt 2024
(5) WHO 2024b
(6) Häring, 12. Mai 2023
(7) Oysmüller, 19. April 2024
(8) Kruse, 15. Dez. 2023
(9) Schenk, 23. Mai 2023
(10) Kölsch, 16. Okt. 2023
(11) Häring, 23. April 2024
(12) Siggelkow, 25. März 2024
(13) Deutscher Bundestag 2022
(14) Bell et. al., 2024
(15) Von Agris, 20. April 2024
(16) Claasen, 4. Mai 2023
(17) Theissen, 7. Juni 2022
(18) Chen et. al., 2024
(19) Von Agris, 27. April 2024
(20) Köhler & Voshaar, 8. Nov. 2021
(21) Ioannidis et. al., 2020
(22) Fess, 30. Juli 2022
(23) ÄFI, 28. März 2024

Quelle: Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte raub in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige